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Sonntag, April 28, 2024

Der Teufel steckt oftmals im Detail

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MdL Max Gibis setzt sich für Fahrschulen ein

Freyung/Regen. Groß war die Freude bei den Fahrschulen, als Ministerpräsident Markus Söder nach der Ministerratssitzung am 5. Mai verkündet hatte, dass nun auch Fahrschulen wieder sowohl theoretischen als auch praktischen Fahrschulunterricht geben dürfen – natürlich unter strengen Hygieneauflagen. Aber immerhin konnte diese Branche nun wieder ihre Dienstleistung anbieten, die ja auch seit Mitte März ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen durfte, wie so viele Branchen. „Der Erwerb eines Führerscheins, gerade für junge Leute im Bayerischen Wald, ist nach wie vor existenziell notwendig um z.B. täglich zu Ihrer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle zu kommen“, beschreibt MdL Max Gibis die Bedeutung des Erwerbes des Führerscheins.

Die Freude währte allerdings nicht lange, als noch am selben Tag die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde. „Dort war nun unter § 17 zu lesen, dass praktischer Fahrschulunterricht nur für die Dauer von max. 60 Minuten zulässig sei“, so Gibis. „Diese zeitliche Begrenzung ist für die prüfungsnotwendigen Autobahnfahrten für Fahrschüler aus den östlichen Gemeinden des Landkreises praktisch nicht darstellbar, da bereits für die Fahrt zur nächsten Autobahn teilweise bis zu 45 Minuten benötigt werden.“

Mit diesem praktischen Problem hat sich auch Fahrschullehrer Franz Seitz, vom Fahrschulteam Herbst, an den Landtagsabgeordneten Max Gibis gewandt, wie einige andere Fahrschulen auch. „Da ich weiß, wie wichtig der Erwerb eines Führerscheins für unsere jungen Leute ist und man von meinem Wohnort Mauth aus auch ca. 40 Minuten bis zur Autobahn braucht, habe ich mich sofort an unseren Staatskanzleichef Florian Herrmann gewandt mit der Bitte, für die autobahnfernen Gebiete praxistaugliche Regelungen zu ergänzen“, so MdL Max Gibis.

Inzwischen wurde dem Landtagsabgeordneten Max Gibis von der Staatskanzlei bereits signalisiert, dass die 60-Minuten-Regelung bei Überland- und Autobahnfahrten durch Pausenregelungen während der Fahrt umgesetzt werden kann. „Somit können nun auch Fahrschulen im Bayerischen Wald diese prüfungsnotwendigen Fahrten durchführen“, konstatiert MdL Max Gibis. Fahrschullehrer Franz Seitz zeigte sich sehr erfreute darüber und dankte dem Abgeordneten Max Gibis für seinen Einsatz.

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