18.2 C
Hutthurm
Mittwoch, Mai 1, 2024

Änderung des Feuerwehrgesetzes

Lesestoff

Feuerwehren für Herausforderungen der Zukunft gerüstet

(München, 21. Juni 2017). Der Bayerische Landtag hat heute in seiner Sitzung wichtige Änderungen beim Feuerwehrgesetz zur Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotentials beschlossen. „Damit stellen wir die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft ihre Herausforderungen bestmöglich meistern können“, so MdL Max Gibis aus dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags, der den Gesetzesentwurf federführend begleitet hatte, und Staatsminister Helmut Brunner.

Kernpunkt der Änderung ist dabei die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre. „Es ist eine von zahlreichen Maßnahmen, um die Feuerwehren für die Zukunft zu rüsten und vor allem das Einsatzkräftepotential für die Feuerwehren vor Ort nachhaltig zu sichern“, so Staatsminister Helmut Brunner. Zu diesem Ziel gehöre auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.

Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen mit derselben Stoßrichtung wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleihtert und gefördert. So können in Zukunft auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden sowie bei den bestehenden Aufgaben des Brandschutzes Synergieeffekte erreicht werden. Zusätzlich wird zur Entlastung der gemeindlichen Feuerwehr den Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, zentral organisierte, überörtliche Aus- und Fortbildungen durchzuführen.

Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erklärte MdL Max Gibis abschließend.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge