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Montag, April 29, 2024

Ilztalbahn – Zum offenen Brief des ÖDP-Kreisverbandes Freyung

Lesestoff

Kritik geht am Beschluss vorbei

Passau. Der im November 2015 nahezu einstimmig gefasste Beschluss des Verkehrsausschusses zur Potenzialanalyse für den Regelbetrieb der Ilztalbahn stelle keine Entscheidung gegen die Durchführung der Analyse dar, sondern beinhalte Maßgaben, die der Landkreis Passau für seine Bürger als unverzichtbar halte. Mit dieser Feststellung weist Landrat Franz Meyer die grundsätzliche Aussage in einem offenen Brief des ÖDP-Kreisverbandes Freyung zurück, der Landkreis blockiere die Potenzialanalyse und damit auch den Regelbetrieb. Der Landrat: “Es würde helfen, den Beschlusstext zu lesen, um Fehlinterpretationen auszuschließen.“ Die Potenzialanalyse werde nicht abgelehnt, allerdings dürfe ein Regelbetrieb auf der Schiene zu keiner Verschlechterung für die Fahrgäste auf der Straße führen.

Der Landkreis Passau nehme sein im ÖPNV-Gesetz verbrieftes Recht in Anspruch, eine Streckenbedienung einzufordern, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Erfordernisse des örtlichen und überörtlichen Verkehrs ausgerichtet sei. Dieses Verbot einer Verschlechterung insbesondere im Bezug auf die Schülerbeförderung nehme man im Landkreis Passau sehr ernst, so der Landrat weiter. Das zeige auch die breite Zustimmung der Ausschussmitglieder. Und: Im Gegensatz zum Landkreis Freyung-Grafenau liegen im Landkreisgebiet entlang der Ilztalbahn weder Siedlungsschwerpunkte noch funktionsfähige Bahnhöfe. Das heißt konkret: Der Landkreis Passau müsste ein kostenintensives Zubringerbussystem schaffen, damit die Bahn überhaupt genutzt werden könne.

Leider, so der Landrat weiter, beinhalte der Brief so viele sachliche und fachliche Fehler, dass die Intention des Schreibens insgesamt fraglich erscheine. So werde behauptet, dass erst nach dem Abschluss der Analyse abgewogen werde, ob ein Regelbetrieb möglich sei. Tatsache ist, dass bereits die Ergebnisse letztlich zwingend zu einer Entscheidung führen. Auch gehe es nicht darum, ob diese Analyse kostenlos für den Landkreis ist. “Maßgebend für unsere Entscheidung war der Anspruch unserer Bürgerinnen und Bürger auf einen praktikablen, kostengünstigen und bedarfsgerechten ÖPNV.“

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