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Montag, April 29, 2024

Fördermöglichkeit für Kulturbegeisterte und sozial Engagierte durch den Kulturfonds Bayern Bereich „Bildung“

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Abgeordnete Walter Taubeneder und Prof. Dr. Gerhard Waschler rufen zur Bewerbung auf

München/Passau. Die Passauer Abgeordneten Walter Taubeneder und Prof. Dr. Gerhard Waschler ermuntern alle Kulturbegeisterten und sozial Engagierten aus der Region Passau, sich mit der Fördermöglichkeit durch den Bayerischen Kulturfonds 2021, Bereich „Bildung“, auseinanderzusetzen. „Wer ein kulturelles Projekt im weitesten Sinne plant und damit noch nicht angefangen hat, sollte sich unbedingt für die staatliche Förderung bewerben und so möglicherweise eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit erhalten.“, so MdL Taubeneder. Auch MdL Waschler sieht eine Förderung durch den Bayerischen Kulturfonds 2021, Bereich „Bildung“, für Kulturbegeisterte als wertvolle Gelegenheit an: „Egal ob man in der Erwachsenenbildung oder der kirchlichen Bildungsarbeit aktiv ist oder vielleicht kreative außerschulische kulturelle Aktivitäten mit Jugendlichen plant – man sollte sich auf jeden Fall mit der Fördermöglichkeit beschäftigen!“

Der Kulturfonds Bayern wurde 1996 durch die Bayerische Staatsregierung geschaffen, um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben. Ziel des Bereichs „Bildung und Kultus“, ist es, Projekte mit kulturellem Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form einer Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt, sofern die Projekte den Fördergrundsätzen „Kreativität“, „Aktivierung der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen“ sowie „Überregionalität“, zumindest „Überörtlichkeit“ entsprechen. Gefördert werden von Angeboten zum Seniorenstudium über die Unterstützung von Ehrenamtsarbeit bis hin zu außerunterrichtlichen Projekten für Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Kunst und Kultur. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens 5.000 Euro betragen. Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. Februar vor Beginn des Schuljahres, in dem das Projekt stattfinden soll, bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Eine Antragsstellung für diese auf den Bildungsbereich ausgerichteten Zielgruppen sollte nunmehr für das Schuljahr 2021/2022 umgehend erfolgen.

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