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Montag, April 29, 2024

Ein Konjunkturprogramm für die Kurorte?

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Bundesgesundheitsminister Spahn kündigt in Schreiben an MdL Walter Taubeneder Gesetzesinitiative zur Stärkung ambulanter Vorsorgeleistungen in Kurorten an

Passau / Bonn. Gute Nachrichten für die Region kann der Abgeordnete Walter Taubeneder anlässlich eines Schreibens von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf seine Anfrage hin verkünden.

So kündigt der Minister eine Gesetzesinitiative zur Stärkung ambulanter Vorsorgeleistungen in Kurorten an, nachdem MdL Taubeneder sich hilfesuchend mit der Bitte um Wiederanerkennung der offenen Badekur als Pflichtleistung der Kassen an ihn gewandt hatte.

Am Rande eines Fachgesprächs in Bad Füssing erläuterte Dr. Johannes Zwick, Aufsichtsratsvorsitzender des Johannesbades, unlängst gegenüber Taubeneder, dass er eine Wiedereinstufung der offenen Badekur als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen für geeignet halten würde, um nicht nur einen einschlägigen gesundheitspolitischen Fortschritt im Bereich der Prävention zu erreichen, sondern auch um einen konjunkturellen Beitrag zur Stabilisierung der Heilbäder und Kurorte in der Corona-Krise zu leisten. Schließlich hängen von den Gesundheitseinrichtungen, Vorsorge- und Rehakliniken sowie Kurmittelhäusern und Thermen allein in Niederbayern rund 20.000 Arbeitsplätze ab.

Auch sollte die Finanzierung der ambulanten Vorsorgemaßnahme der offenen Badekur den staatlichen Haushalt in nicht allzu hohem Maße belasten, da die in den Kurorten geschaffenen bzw. gehaltenen Arbeitsplätze Steuern und Abgaben in vergleichbarer Dimension erwirtschaften würden, ist Dr. Zwick überzeugt. Zudem wurden in der Zeit, in welcher die offene Badekur als Präventionsprogramm von den Kassen mitfinanziert wurde, rund 85 Prozent der Aufwendungen durch die Gesundheitssuchenden selbst beglichen.

Die Vorsorgemaßnahme ist somit zielgerichtet, verfügt über einen hohen Anteil an Eigenmotivation, ist finanzierbar und sorgt für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den häufig in dezentralen und strukturschwachen Regionen angesiedelten Heilbädern und Kurorten, ist auch MdL Taubeneder überzeugt. Der Landtagsabgeordnete wandte sich daraufhin mit der begründeten Forderung an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wonach die offene Badekur nach § 23 SGB V wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden sollte.

„Die häufig im ländlichen Raum angesiedelten Einrichtungen besitzen in ihren Regionen zumeist eine herausgehobene Bedeutung für die lokale Arbeitsplatzsituation und stellen auch einen wichtigen und zentralen Wirtschaftsfaktor dar“, wie der Abgeordnete in seinem Schreiben schildert. „Neben den förderlichen Auswirkungen im Bereich der Gesundheit könnte die offenen Badekur als kassenfinanzierte Präventionsmaßnahme somit auch einen wertvollen ökonomischen Beitrag leisten und für die Heil- und Kurorte, welche besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, die Wirkung eines Konjunkturprogrammes entfalten“, so Taubeneder, der bei Gesundheitsminister Spahn auf offene Ohren getroffen ist.

„Heilbäder und Kurorte in Deutschland bieten mit ihren Thermen und Kliniken die besten Voraussetzungen für die kompetente Durchführung von medizinischer Vorsorge und Rehabilitation und bilden damit einen wichtigen Baustein für ein gesundes Leben. Vorsorge und Rehabilitation sind der Schlüssel dafür, dass wir in Zukunft nicht nur älter, sondern vor allem gesünder älter werden können“, wird Spahn aus seiner Stellungnahme gegenüber Taubeneder zitiert. Weiter leisten die ambulanten Vorsorgeeinrichtungen in den anerkannten Kurorten auch nach Auffassung des Bundesgesundheitsministers einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Vorsorge und können helfen, Erkrankungen zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. „Das Bundesministerium für Gesundheit wird deshalb eine Initiative ergreifen, zur Stärkung dieser Leistungen eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.“
„Ich freue mich ganz außerordentlich über die positive Rückmeldung sowie die dahingehende Absichtserklärung des Ministers“, zeigt sich Taubeneder erfreut.

Nun gelte es, die Sache weiter zu verfolgen und deren konkrete Umsetzung konstruktiv zu begleiten. Gerade für die Heilbäder und Kurorte in der Region könne die Gesetzesinitiative einen wichtigen Impuls für die Bewältigung der Corona-Auswirkungen bieten, ist der Abgeordnete, der in dieser Sache auch im intensiven Austausch mit den jeweiligen Bürgermeistern steht, überzeugt.

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