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Freitag, April 26, 2024

Fluthilfe: Bereits zwei Millionen Euro an Geschädigte ausbezahlt

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Passau. Im Nachgang zu den schweren Unwettern vor allem im Raum Ortenburg, Bad Griesbach und Ruhstorf a.d. Rott hat das Landratsamt bislang die Auszahlung von knapp zwei  Millionen Euro an Sofortgeld und Soforthilfe an Betroffene veranlasst. Während die Zahl der Anträge aus diesen Gebieten derzeit abnimmt, erwartet Kreiskämmerer Heinz Dorschner nun eine neue Antragsflut aus dem nördlichen Landkreis (u.a. Hauzenberg und Obernzell), der von den Unwettern des letzten Wochenendes extrem heimgesucht wurde.

Gemäß dem Ministerratsbeschluss von Dienstag, 28. Juni, läuft seit Mittwoch, 29. Juni, die Bearbeitung der Anträge auch aus  dem nördlichen Landkreis. Dass die Staatsregierung so schnell auf das „Katastrophen-Wochenende“ reagiert habe, so Landrat Franz Meyer, zeige, wie sehr der Freistaat hier an der Seite der Betroffenen stehe. Der Landrat hatte sich im Vorfeld der Ministerratssitzung in persönlichen Gesprächen mit Umweltministerin Ulrike Scharf und Finanzminister Markus Söder dafür eingesetzt, dass der Landkreis Passau in das Soforthilfeprogramm aufgenommen wird.

Geschädigte haben demnach einen Anspruch auf ein Sofortgeld von 1500 Euro pro Haushalt (Gewerbetreibende, Landwirte und Vereine 5000 Euro). Die entsprechenden Formulare und Informationen sind unter www.landkreis-passau.de abrufbar und liegen auch in den Rathäusern auf. Die jeweilige Gemeindeverwaltung muss die Angaben bestätigen, die Anträge werden dann über die Gemeinden an das Landratsamt eingereicht, wo die zügige Überweisung des Geldes veranlasst wird. Wie in der Vergangenheit auch, erfolgt keine Barauszahlung der Gelder.

Zusätzlich zum Sofortgeld gibt es die Möglichkeit, Soforthilfe von maximal 5000 Euro für zerstörten Hausrat zu beantragen. War ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, gibt es maximal 2500 Euro je Haushalt. Bei Ölschäden an Gebäuden ist eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro möglich. Das Antragsverfahren für Soforthilfe läuft wie beim Sofortgeld über die Gemeinden.

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