11.8 C
Hutthurm
Dienstag, April 30, 2024

Die Zukunft der erneuerbaren Energien

Lesestoff

Solarpflicht kommt in einzelnen Bundesländern

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik gilt es auf 200 Gigawatt zu vervierfachen. Eine Solardachpflicht für private Neubauten kommt in einzelnen Bundesländern – ab 1. Mai 2022 gilt sie in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ziehen nach. Auch auf bestehenden Häusern muss zukünftig mehr Solarstrom erzeugt werden, so die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Die neuen Regelungen verpflichten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen: zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

„Auf Bundesebene gibt es derzeit kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht“, so Johann Faltermeier, Energieberater beim VSB. „Die Bundesländer regeln die Vorschriften individuell: Welche Regeln gelten, hängt derzeit davon ab, wo Sie wohnen“. Gültige Solardachpflichten betreffen derzeit nur Neubauten. In Baden-Württemberg sind ab 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage auszustatten. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht gilt dort dann auch für bestehende Häuser, deren Dächer saniert werden. „Bayern plant bisher lediglich eine Photovoltaik-Pflicht ab Juli 2022 für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäuden“, erklärt Faltermeier.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge