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Montag, April 29, 2024

Wegfall Nebenkostenprivileg

Lesestoff

Mieter müssen eigenen TVVertrag abschließen.

Am 1. Juli 2024 entfällt in Deutschland das Nebenkostenprivileg. Das bedeutet, dass
TV-Gebühren nicht mehr automatisch über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter
oder Eigentümer umgelegt werden. Somit müssen diese einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen und erhalten dafür eine eigene Rechnung. Von der Gesetzesänderung sind alle Mieter bzw. Eigentümer betroffen, deren Kabel-TVGebühren bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Sie müssen sich nun informieren und aktiv werden.


Die Telepark Passau bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, einen entsprechenden TVKabel-
Vertrag oder IP-TV-Vertrag (bei vorhandenem Internetanschluss) abzuschließen.
Das kann direkt über den Webshop unter webshop.telepark-passau.de oder per Email an
contact@telepark-passau.de geschehen. Das Telepark-Team berät auch gerne telefonisch
unter 0851 560 392 zu allen Vertrags-Optionen.
Die Anschaffung neuer Geräte ist grundsätzlich nicht notwendig und auch ein Internet-
Zugang für den TV-Empfang nicht zwingend. Es ändert sich lediglich die vertragliche
Situation für den Mieter bzw. Eigentümer.
„Unser großer Vorteil als regionaler Anbieter ist, dass wir vor Ort für die Kunden greifbar
sind. Wir sind zu allen Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen auch persönlich
erreichbar und davon überzeugt, dass wir jedem Kunden ein passgenaues Angebot
unterbreiten können“, so Thomas Greiner, Telepark-Geschäftsführer. Und er ergänzt: „So
können z.B. bei einem Vertragsabschluss mit uns weiterhin regionale Sender wie
Niederbayern TV und die ORF-Programme in HD-Qualität empfangen werden.“

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