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Dienstag, April 30, 2024

Gute Nachrichten für die Sportvereine in Sachen Vereinspauschale

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Kulanzregelung beim Beitragsaufkommen für das Jahr 2021

Regen/Freyung/München. Zur Beantragung der staatlichen Vereinspauschale müssen die Sport- und Schützenvereine in Bayern laut den Fördervoraussetzungen ein gewisses Beitragsaufkommen nachweisen. Bei den meisten Vereinen im ländlichen Raum wird dieses Beitragsaufkommen nicht alleine durch Mitgliedsbeiträge erreicht, sondern auch durch Reinerlöse aus Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Da jedoch aufgrund der Corona-Pandemie keine Einnahmen aus solchen Veranstaltungen erzielt werden konnten, würden viele Vereine vor allem im Bayerischen Wald das geforderte Beitragsaufkommen in dem für die Bemessung herangezogenen Jahr 2020 nicht erreichen. Deshalb hat der Freistaat nun eine Kulanzregelung beim Beitragsaufkommen für die Beantragung der Vereinspauschalen im Jahr 2021 eingeführt. Dies teilte der Abgeordnete Max Gibis mit, der sich zuvor bei dem für den Sport im Freistaat zuständigen Innenminister Joachim Herrmann für diese Regelung eingesetzt hatte.

„Grundsätzlich ist bei den Staatlichen Fördermaßnahmen das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen, nachdem Unterstützungen nur dort gewährt werden, wo der Zuwendungsempfänger ohne staatliche Hilfe seine Aufgaben nicht erfüllen kann“, erklärt der Landtagsabgeordnete Max Gibis. „Das Beitragsaufkommen stellt dabei bei den Vereinspauschalen die geforderte Eigenverantwortung in finanzieller Hinsicht dar.“ Im Jahr vor der Beantragung der Vereinspauschalen müssen daher von den Vereinen Jahresbeitragssätze in Höhe von 50 € bei Erwachsenen, 25 € bei Jugendlichen und 12 € bei Schülern erreicht werden. Zur Bemessung der geforderten Jahresbeitragssätze, die von den wenigsten Vereinen im Bayerischen Wald alleine durch die Mitgliedbeiträge erreicht werden, dürfen allerdings auch Einnahmen aus Vereinsfesten eingerechnet werden, die jedoch Corona-bedingt im letzten Jahr ausgefallen sind. Somit könnten für das Jahr 2021 viele Vereine das geforderte Beitragsaufkommen nicht erreichen.

„Auf vielfache Forderungen von mir und meinen CSU-Kollegen im Bayerischen Landtag hat der Freistaat hier nun eine Kulanzregelung eingeführt, wonach für die Beantragung der Vereinspauschale im Jahr 2021 im als Bemessungsgrundlage herangezogenen Jahr 2020 lediglich 70% des regulären Beitragsaufkommens erreicht werden müssen“, bestätigt Max Gibis. „Damit kann vielen Vereinen im Bayerischen Wald geholfen werden, die nun auch für das Jahr 2021 eine Vereinspauschale erhalten.“ Lediglich wenn das geforderte Beitragsaufkommen durch vom jeweiligen Verein selbst verursachte Beitragsermäßigungen nicht erreicht werden konnte, greift die Kulanzregelung nicht. MdL Max Gibis warnt deshalb davor, auf die Beitragserhebungen zu verzichten, weil sich dies schädlich auf die Gewährung einer möglicherweise beantragten Vereinspauschale auswirken kann.

Im weiteren setzte sich MdL Max Gibis bei Innen- und Sportminister Joachim Herrmann auch dafür ein, dass die bereits für das Jahr 2020 einmalig verdoppelte Vereinspauschale auch im Jahr 2021 noch einmal verdoppelt wird „Damit könnten die 17.000 Sport- und Schützenvereine, die unter den Corona bedingten Schwierigkeiten leiden, nachhaltig unterstützt werden“, forderte MdL Max Gibis.

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