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Donnerstag, Mai 2, 2024

„Was erst getrennt war, muss nun zusammengeführt werden“

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Abgeordnete tauschen sich zu Herausforderungen in Zusammenhang mit der generalistischen Ausbildung in der Pflege aus

Passau. Im Jahr 2020 soll es losgehen – mit der generalistischen Ausbildung in der Pflege. Dann werden mit dem im Sommer 2017 vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflege-Ausbildungen in einem neuen Pflegeberufsgesetz zusammengeführt – und damit auch völlig neu geregelt.

„Ziel soll es letztlich sein, durch zahlreiche Verbesserungen junge Menschen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf begeistern zu können. Unter anderem durch die Modernisierung von Ausbildungsinhalten, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Ausbildungsbetrieb“, so die Abgeordneten Walter Taubeneder und Prof. Dr. Gerhard Waschler in einem Gespräch mit Vertretern von Schulen aus dem Bereich der Kranken- und Altenpflege. Es gelte die Attraktivität von Pflegeberufen zu steigern, dazu gehöre auch eine angemessene und gesetzlich festgeschriebene Ausbildungsvergütung.

„Die Ziele sind klar definiert, aber wie sieht es mit der Praxis aus? Was sagen die Betroffenen an der Basis zum neuen Gesetz und wo hakt es derzeit noch?“, all diesen Fragestellungen wollten die Abgeordneten im direkten Austausch mit den Schulleitern der entsprechenden Fachschulen nachgehen, um Anregungen für ihre politische Arbeit aufzunehmen. „Unsere größte Sorge ist, dass die Finanzierung der zukünftigen Form noch nicht gesichert ist – und als Träger brauchen wir diesbezüglich natürlich Sicherheit“, bringt Barbara Brauckmann, Geschäftsführerin der Berufsakademie in Passau (BAP), ihre Sorge auf den Punkt. Das Gesetz sei bezüglich der Rahmenbedingungen bisher relativ vage gehalten. „Wir sind uns sicher, dass die Reform die Pflegelandschaft bereichern wird. Mittlerweile können wir uns mit der Generalistik anfreunden, allerdings muss auch die Finanzierung laufen und die Einsätze in der praktischen Ausbildung müssen noch besser gesteuert werden“, macht Joachim Berga, Schulleiter der Altenpflege an der BAP, deutlich. Als Schule wäre man diesbezüglich über mehr Mitspracherecht und Freiheit dankbar. „Damit alle Schüler ordnungsgemäß und sinnvoll in den entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden, fänden wir den Einsatz eines Praktikumskoordinators für die Region sinnvoll“, so Brauckmann. Schließlich sei es eine große Herausforderung nun zusammenzufassen, was über Jahrzehnte klar getrennt war.

Das neue Pflegeberufsgesetz sieht vor, dass alle Auszubildenden in der Alten-, Kranken- und Kinderpflege drei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung durchlaufen. Sie können dann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhalten schließlich den Berufsabschluss „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“. „In allen Bereichen werden händeringend Pflegekräfte gesucht, um letztlich den gesamten Gesundheitssektor abzusichern – und an dieser Absicherung müssen wir gemeinsam mit vereinten Kräften arbeiten“, ist Barbara Brauckmann überzeugt. Schon jetzt sei die Altenpflegeschule an der BAP für das neue Schuljahr ausgelastet – und auch an der Krankenpflegeschule in Rotthalmünster sehe es gut aus. „Ob Kranken- oder Altenpflege, im Fokus der Ausbildung muss stets die Pflege am Menschen stehen, daher nehmen wir die Herausforderung der Generalistik gerne an“, so auch Stephanie Köck, Schulleiterin an der Krankenpflegeschule in Rotthalmünster.

„Wir haben in jedem Fall interessante Aufgaben vor uns und wollen diese gemeinsam bestmöglich meistern“, danken die Abgeordneten für den offenen Austausch mit den Schulvertretern.

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