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Donnerstag, Mai 2, 2024

Nach Starkregen: Stadtrat beschließt einstimmig Resolution zur Unterstützung von Geschädigten

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Nach dem jüngsten Starkregenereignis in mehreren Passauer Stadtteilen hat Oberbürgermeister Jürgen Dupper dem Stadtrat in der Plenumssitzung am Montag, 25. Juli 2016, eine Resolution an die Bayerische Staatsregierung zur Abstimmung vorgelegt.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Zum wiederholten Male wurde unsere Stadt von einem verheerenden Unwetter getroffen, manche Bürgerinnen und Bürger stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Daher ist es mir ein großes Anliegen, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betroffenen unkompliziert zu helfen. Darüber hinaus bemühen wir uns um Unterstützung zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur, die teilweise stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.“

Der Stadtrat schloss sich der Resolution einstimmig an.

Der Beschluss im Einzelnen:

1. Der Stadtrat der Stadt Passau appelliert an die Bayerische Staatsregierung, das Gebiet der Stadt Passau aufgrund der katastrophalen Unwetter vom vergangenen Wochenende in die aktuell laufenden Hilfsprogramme des Freistaates Bayern in vollem Umfang aufzunehmen. Der Stadtrat bittet, die Hilfsprogramme für Hausratschäden, für Gebäudeschäden an privatgenutzten Wohnhäusern sowie die staatlichen Hilfen für Gewerbebetriebe auf die Betroffenen in der Stadt Passau auszudehnen.

2. Der Stadtrat bittet den Freistaat Bayern, die stark betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbebetriebe schnell und unbürokratisch mit der Bereitstellung von Sofortgeldern zu unterstützen.

3. Der Freistaat Bayern wird gebeten, der Stadt Passau entsprechende Hilfsgelder für die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur zu gewähren.

4. Der Stadtrat der Stadt Passau appelliert an die zuständigen staatlichen Stellen, eine Elementarschaden-Versicherung als Pflichtversicherung für alle Gebäude einzuführen.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper wurde außerdem ermächtigt, im Rahmen von eiligen Dienstgeschäften für den Katastropheneinsatz und für die Wiederherstellung der Infrastruktur anfallende Kosten über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen durchzuführen.

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