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Montag, April 29, 2024

Landtag und ORH einig: Finanzmittel wirtschaftlich einsetzen

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ORH-Bericht 2020 im Bayerischen Landtag

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat heute über den Jahresbericht 2020 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) beraten sowie über die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. In den meisten Fällen griff der Haushaltsausschuss die Empfehlungen des ORH auf. Rechnungshof-Präsident Christoph Hillenbrand zeigte sich zufrieden mit den Reaktionen des Haushaltsausschusses auf die konkreten Hinweise und Empfehlungen des ORH in seinem Jahresbericht. Im Hinblick auf die finanzpolitisch außergewöhnliche Lage richtete er auch mahnende Worte an die Politik: „Das immense Finanzvolumen, das in Zeiten der Corona-Krise bereitgestellt wurde, prägt den bayerischen Haushalt voraussichtlich auf Jahrzehnte. Umso wichtiger ist ein wirtschaftlicher Einsatz der zur Verfügung gestellten Finanzmittel.“ Ferner, so Hillenbrand, wird der ORH die Verwendung der bereitgestellten Mittel und die Abläufe zu gegebener Zeit prüfen.

Insgesamt fasste der Haushaltsausschuss zu 16 der vom ORH aufgegriffenen Prüfungsergebnisse Beschlüsse. Mit diesen wird die Staatsregierung ersucht, konkrete Maßnahmen einzuleiten, um Abläufe zu verbessern oder Mängel abzustellen. Beispielsweise zu folgenden Themen:

Die Prüfungsergebnisse des ORH bei der Übertragung von Ausgaberesten (TNr. 10) wurden im Ausschuss mit großem Interesse aufgenommen und kontrovers diskutiert. 2018 waren die Ausgabereste mit 7,3 Milliarden Euro fast doppelt so hoch wie 2010, wie der ORH feststellte. Viele Abgeordnete waren sich einig, dass die Übertragung von Ausgaberesten der zentrale Punkt im ORH-Bericht sei. Die Anregung, dass die Staatsregierung die Ausgabereste reduzieren soll, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Kenntnisnahme beschloss der Ausschuss bei der Anregung, dass die Staatsregierung Verwaltungsvorschriften erlassen soll, die eine rechtskonforme und transparente Übertragung von Ausgaberesten sicherstellen. Der Haushaltsausschuss beschloss jedoch, sich damit in einer eigenen Ausschusssitzung mit Anwesenheit des ORH intensiv befassen zu wollen.

Gravierende Folgeschäden und finanzielle Nachteile drohen; aus der Sicht des ORH soll daher das Abnahme- und Gewährleistungsmanagement (TNr. 21) verbessert werden. Der Haushaltsausschuss schloss sich den Vorschlägen des ORH an und forderte die Staatsregierung auf, in der staatlichen Bauverwaltung ein funktionierendes Abnahme- und Gewährleistungsmanagement durchzusetzen. Wie der ORH feststellte, nahm die staatliche Bauverwaltung oft Bauleistungen nicht sorgfältig genug oder sogar ohne jede nähere Prüfung ab. Auch wurden Verjährungsfristen nicht hinreichend überwacht.

Welche teuren Folgen die vorschnelle Festlegung auf eine öffentlich-private Partnerschaft nach sich zog, zeigt der Beitrag Klinikum der Universität München – Radiopharmazie-gebäude (TNr. 24). Der Haushaltsausschuss unterstützte die Forderung des ORH. Er beschloss, die Staatsregierung soll dafür Sorge tragen, dass der Vorstand des Klinikums der Universität München gerade bei wirtschaftlich bedeutenden Maßnahmen seine jeweiligen Zuständigkeiten beachtet und Pflichten erfüllt. Bei dem Bau und Betrieb eines neuen Radiopharmaziegebäudes hat das Klinikum vorher weder dessen Wirtschaftlichkeit untersucht noch vorab die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Im Ergebnis haben sich die Gesamtkosten von 44 Millionen Euro gegenüber der Planung fast verdoppelt.

Grundlage der Beratung im Haushaltsausschuss war der Corona-bedingt zweigeteilte Jahresbericht des ORH. Der ORH hatte vor zwei Wochen einen Ergänzungsband zu dem bereits Ende März vorgelegten Jahresbericht 2020 präsentiert. Wie schon in den letzten Jahren, attestiert der ORH für das Haushaltsjahr 2018 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Der vollständige ORH-Bericht 2020 sowie Kurzfassungen zu den einzelnen Fällen sind im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar.

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