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Freitag, Mai 3, 2024

Kritik am Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP)

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MdL Gibis unterstützt Stellungnahme der Kreisverbände Regen und Freyung-Grafenau des Bayerischen Gemeindetags

Freyung / Regen / München. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) sorgt derzeit für Unmut – insbesondere im ‚dünn besiedelten ländlichen Raum‘, worunter auch zahlreiche Kommunen in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau fallen. Durch die schwammigen Formulierungen, die Spielraum für Interpretationen lassen und im Zweifel gegen die betroffenen Kommunen ausgelegt werden können, wird befürchtet, dass die Entwicklung der Kommunen im ländlichen Raum stark eingeschränkt wird.

So hat sich bereits der Bayerische Gemeindetag kritisch zu einigen Abschnitten des LEP-Entwurfs geäußert. Auch die Kreisverbände Regen und Freyung-Grafenau des Bayerischen Gemeindetags um ihre Vorsitzenden Joachim Haller und Josef Kern haben nun kritische Stellungnahmen an das federführende Ministerium für Wirtschaft und Landesentwicklung um Minister Hubert Aiwanger verfasst und den Abgeordneten Max Gibis um Unterstützung gebeten.

„Eigentlich hatten wir darauf gehofft, dass die LEP-Fortschreibung wieder zu mehr Selbstverwaltung und kommunaler Planungshoheit führt, doch das Gegenteil ist eingetreten, so Joachim Haller und Josef Kern. „Die neuen Festlegungen führen zu keiner Stärkung des ländlichen Raums, verbunden mit einer Entlastung der Verdichtungsräume, sondern es wird das Konservieren des ländlichen Raums sowie ein Befeuern der Entwicklung der Zentren postuliert.“

Auch der Landtagsabgeordnete Max Gibis (CSU) unterstützt die Kritik des Gemeindetags: „Der LEP-Entwurf trägt eine stark urbane Handschrift. Dabei waren die Regelungen für viele kleine Kommunen schon bisher an den Grenzen der Praktikabilität. Die derzeitige Etikettierung ist daher kontraproduktiv für das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu erreichen.“ Ferner betonte Gibis, dass auch kleinere Kommunen in Zukunft die Möglichkeit haben müssen, sich weiterzuentwickeln.

Laut LEP-Entwurf soll eine bauliche Entwicklung von Kommunen nur noch dort stattfinden, wo jegliche Infrastruktur vorhanden ist, ein entsprechendes ÖPNV-Angebot realisiert wurde und nachweislich keine weitere Innenraumverdichtung möglich ist. „Gegen diesen bewussten Stopp der Entwicklung im ländlichen Raum haben sich sowohl im Landkreis Regen als auch im Landkreis Freyung-Grafenau die Bürgermeister in einem parteiübergreifenden Konsens ausgesprochen und eine gemeinsame Stellungnahme zu allen Punkten im Entwurf, die kritisch gesehen werden, an das zuständige Ministerium geschickt“, bestätigen die beiden Bürgermeistersprecher Joachim Haller und Josef Kern. „Gerade die Formulierungen zu fehlender Infrastruktur, dem Vorrang der Innenentwicklung sowie zum ÖPNV-Angebot sind kaum messbar, so dass hier viel Interpretationsspielraum bei den Genehmigungsbehörden entsteht, der am Ende zu Lasten der Kommunen gehen könnte“, befürchten die beiden Bürgermeistersprecher. „Es muss in Zukunft bei uns möglich sein, dass junge Familien sich ihr Wohnhaus im heimischen Dorf bauen können“, so Max Gibis. „Mit diesem Entwurf wäre dies faktisch nicht mehr überall im ländlichen Raum möglich.“

Konkret wenden sie sich bei ihrer Stellungnahme gegen Formulierungen, die entweder den Blickwinkel der Zentren zu stark betonen oder die Planungshoheit der Kommunen noch weiter verengen. So besteht angesichts vieler unklarer Passagen im LEP-Entwurf die begründete Gefahr eines weitest gehenden Entwicklungsstopps bei zahlreichen Landgemeinden und Ortsteilen, einer weiteren Überhitzung von Verdichtungsräumen sowie einer „Bau-Entschleunigung“ durch einen weiteren Bürokratisierungsprozess. Sowohl der Bayerische Gemeindetag, die Kreisverbände Regen und Freyung-Grafenau und auch MdL Gibis kritisieren die formulierten Letgedanken des LEP, wonach nur noch dort entwickelt werden darf, so jegliche Infrastruktur vorhanden ist und wonach eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innenentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung, eine Pflicht zur Konzentration in den Städten sowie eine Pflicht zu ausufernden Begutachtungen im Planungsprozess besteht.

Über die Hauptkritikpunkte hinaus greift die Stellungnahme der beiden Kreisverbände des Bayerischen Kreisverbandes auch noch viele weitere Punkte auf, wie etwa die fehlerhafte Definition der Bewertungskriterien Demographischer Wandel oder Siedlungsstruktur bei der Festlegung des „dünn besiedelten ländlichen Raums“. Auch beim Anbindegebot von Bauland wird bei touristischen Einrichtungen für eine Ausnahme von der Siedlungsanbindung geworben. Und auch eine stärkere Fokussierung auf die klein strukturierte Land- und Forstwirtschaft im Nebenbetrieb wird in der Stellungnahme betont, genauso wie vor der Formulierung gewarnt wird, dass Kommunen mehrere unabhängige Trinkwassergewinnungsanlagen gewährleisten müssen.

„Insgesamt gibt es noch viel Handlungsspielraum“, so MdL Max Gibis, der sich optimistisch zeigt, dass durch den politischen Diskurs und die parlamentarische Anhörung nun noch Verbesserungen erzielt werden können, wenn sich die Kommunen mit geschlossener und überparteilichen Stimmen an das Wirtschaftsministerium wenden. „Wir täten gut daran, auf die Stellungnahmen derjenigen zu hören, die die praktische Arbeit vor Ort leisten, nämlich die Bürgermeister in unseren bayerischen Kommunen“, so MdL Gibis abschließend.

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