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Freitag, April 26, 2024

Die Innenbereiche müssen geöffnet werden

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MdL Taubeneder fordert zeitnahe Öffnung der Innenbereiche der Thermen und in der Gastronomie – Abkehr von der Inzidenzabhängigkeit angemahnt

Bad Füssing. Seit dem 21. Mai 2021 ist es u.a. im Landkreis Passau auf Grundlage der von der Bayerischen Staatsregierung auf den Weg gebrachten inzidenzabhängigen Öffnungen wieder erlaubt, medizinisch-therapeutische Thermalwasserbecken bzw. Thermen in den Außenbereichen zu öffnen und Bewirtung im Bereich der Außengastronomie vorzunehmen.

Angesichts der weiter erfreulichen Entwicklung der pandemischen Lage, aber auch aufgrund ökonomischer und gesellschaftlicher Notwendigkeit fordert MdL Taubeneder nun auch eine zeitnahe Öffnung der Innenbereiche der Thermen und in der Gastronomie ein. In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten regt der Abgeordnete zudem an, die Inzidenzabhängigkeit der Maßnahmen vor derm Hintergrund der Planungssicherheiten weitestgehend zurück und weitere Lockerungsschritte in den verschiedensten Bereichen in den Blick zu nehmen.

Wie MdL Taubeneder feststellt, wurden die jüngsten Lockerungen bereits in den ersten Tagen nach Inkrafttreten und trotz teils schwieriger und nur wenig frühsommerlicher Witterungsverhältnisse überaus gut angenommen. „Die Stimmungs- und Gemütslage der Menschen wandelt sich mit jeder Rückkehr von Freiheiten zunehmend ins Positive und die Lebensfreude kehrt langsam in unsere Städte, Märkte und Gemeinden zurück“, so der Abgeordnete zuversichtlich. Auch die Kurorte im Rottaler Bäderdreieck erwachen langsam wieder aus ihrem pandemischen Dornröschenschlaf. Ausgehend von dieser positiven Entwicklung sowie der weiter flächendeckend rückläufigen Inzidenzwerte müsse man nun aber auch zeitnah einen weiteren Öffnungsschritt wagen und sowohl im Bereich der Thermalbäder als auch im Bereich der Gastronomie die Innenbereiche freigeben, so Taubeneder in einem Schreiben an Söder. Diese weiteren Öffnungen seien infektiologisch verantwortbar sowie ökonomisch und gesellschaftlich erforderlich, ist der Abgeordnete überzeugt.

In den Thermen dürfen bis dato nur die Außenbereiche geöffnet werden. Ausgenommen sind die Nutzung der Umkleiden, Schränke, Duschen und WC-Anlagen, welche sich für gewöhnlich in den Innenbereichen befinden. Weiter bestehen neben der Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte mit der Kontaktdatenerfassung via Luka-App sowie der Kontrolle der 3-G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Genesene und vollständig Geimpfte) hohe Auflagen für den Eintritt in die Thermalbäder. Aufgrund der stabil unter dem Wert von 50 liegenden 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Passau entfiel mit dem 29. Mai 2021 u.a. in der Europa Therme Bad Füssing die 3-G-Regel, wodurch sich ein kleiner Aufschwung der Besucherzahlen abzeichnete. Erfreulicherweise verzeichnet die Europa Therme seit der Wiedereröffnung – wie auch im gesamten letzten Jahr – keinen nachweislichen Corona-Fall, wie Werkleiterin Barbara Hasenberger dem Abgeordneten berichtet.

In den vergangenen Tagen besuchten im Durchschnitt rund 500 Gäste bei schönem Wetter und rund 300 Gäste bei schlechtem Wetter die Therme. „Diese Gästezahlen entsprechen jedoch nur etwa einem Drittel der durchschnittlichen Besucherzahlen bei guter und einem Viertel der durchschnittlichen Besucherzahlen bei schlechter Witterung gegenüber den jahreszeitlich üblichen Besucherzahlen“, wie Hasenberger zu bedenken gibt. Dabei besteht ein Kernproblem in der Tatsache, dass ein Ausweichen auf die Innenbereiche bisher nicht gestattet ist. Im Großen und Ganzen seien die Besucher der Therme zwar froh, das heilbringende Wasser wieder genießen zu können, eine Freigabe der Innenbereiche wäre jedoch dringend nötig, um die gegebenen Funktionseinheiten der Thermen wieder in Gänze nutzen und den Gästen genug Ausweichmöglichkeiten bieten zu können, wie die Werkleiterin darstellt.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der Gastronomie: War die Öffnung der Außengastronomie ein wichtiger Schritt, so muss nun schnellstmöglich auch die Freigabe der Innenbereiche für Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete erfolgen, wie MdL Taubeneder einfordert. Dies sei sowohl für die Auslastung und den wirtschaftlichen Betrieb der Gaststätten unabdingbar, als auch angesichts der weiter flächendeckend rückläufigen Inzidenzwerte sowie der umsichtigen und sicheren Hygiene- und Schutzkonzepte zu verantworten. Einmal mehr zeige sich auch in der Grenzregion zu Österreich, dass eine weitere Beibehaltung der gegenüber dem Nachbarland deutlich restriktiveren Regelungen der inländischen Gastronomie einen einschlägigen Wettbewerbsnachteil beschere.

Dementsprechend teilt MdL Walter Taubeneder die Forderung der DEHOGA nach einer Öffnung des gesamten Gastgewerbes. Diese sollte zudem inzidenzunabhängig erfolgen, um den Betrieben, den Mitarbeitern und den Gästen Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu geben und den Weg zu mehr Normalität konsequent weiterzugehen. Weiter sollte eine Öffnung von Bars und ggf. auch Discotheken mit Blick in Richtung Sommer forciert werden, da auch dies bei weiter fallenden Inzidenzwerten vertretbar sein könnte und zudem den zuletzt in einigen Städten aus dem Ruder gelaufenen öffentlichen Zusammentreffen größerer Menschenmassen entgegenwirken könnte, ergänzt MdL Taubeneder.

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