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Bezirkstagsmehrheit: ÖDP-Klage wird verhandelt – bayernweite Bedeutung?

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Am kommenden Mittwoch, 8. März 2017 verhandelt das Verwaltungsgericht Regensburg ab 09.00 Uhr eine Klage der ÖDP gegen die Entscheidung der niederbayerischen Bezirkstagsmehrheit, die ÖDP nicht im Bezirksausschuss mitarbeiten zu lassen.

ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold, zugleich Zweiter Bürgermeister der Stadt Passau, hat die Klage eingereicht: “Der Schutz politischer Minderheiten wird willkürlich ausgehebelt, weil dem Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich (CSU) meine Anträge nicht gefallen. Das lasse ich jetzt vom Gericht prüfen“, erklärt Mangold. Vertreten wird der ÖDP-Politiker vom Regensburger Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl. Das Verfahren könnte bayernweit Bedeutung erlangen. Sollte sich die Rechtsauffassung der Bezirkstagsmehrheit durchsetzen, wären künftig Veränderungen der Ausschussbesetzungen in einem Bezirkstag, Kreis- oder Stadtrat während der Amtsperiode voraussichtlich nicht mehr möglich.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Vereinbarung der kleineren Parteien ÖDP, Bayernpartei und FDP, die im niederbayerischen Bezirkstag für diese Amtsperiode eine sogenannte Ausschussgemeinschaft zur gegenseitigen Absicherung der Mitwirkungsmöglichkeiten bilden. Nach der Bezirkstagswahl 2013 wurde einvernehmlich vereinbart, dass der FDP-Politiker Toni Deller im Bezirksausschuss und ÖDP-Politiker Urban Mangold im Sozialausschuss Sitz und Stimme hat. Zur Halbzeit sollte gewechselt werden. “Bei der formalen Bestätigung dieses ansonsten in ganz Bayern üblichen Vorgangs stimmten die CSU-Bezirksräte und SPD-Bezirksrätin Röhrl gegen den Wechsel, Bezirkstagsvizepräsident Max Brandl (SPD), die Freien Wähler, Grüne, ÖDP, Bayernpartei und FDP votierten für den Wechsel“, schildert die ÖDP. Damit war der ÖDP mit 8:7 Stimmen per Mehrheitsbeschluss die Mitarbeit im Bezirksausschuss verwehrt (3 Bezirksräte waren bei der Abstimmung nicht anwesend).

Mangold hat dem Verwaltungsgericht eine Auflistung von Besetzungswechsel in zahlreichen Städten und Landkreisen des Freistaats vorgelegt, die bislang problemos vollzogen wurden. Die vom Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich vertretende Auffassung, dass rechtliche Gründe gegen Mangolds Einwechslung bestünden, sei “durch die Praxis in ganz Bayern widerlegt“, erklärt die ÖDP. Die angestrebte juristische Klärung hat damit über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung.

“Selbst im Europäischen Parlament war es möglich, dass Präsident Martin Schulz zur Hälfte der Amtsperiode sein Amt niederlegte, weil Konservative und Sozialdemokraten einen Wechsel zur Halbzeit vereinbart hatten. Und im niederbayerischen Bezirkstag soll eine solche Vereinbarung zwischen ÖDP und FDP verboten sein?“, fragt Mangold.

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