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Montag, April 29, 2024

Bekämpfung der Engerlinge im Bayerischen Wald

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MdL Manfred Eibl: „Grünlanderneuerung und Grünlandumbruch sind Maßnahmen, die Schäden durch Engerlinge wenigstens vermindern können“

München / Perlesreut. Im Bayerischen Wald hat sich der Feldmaikäfer vor allem in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau und Regen ausgebereitet. Der Landkreis Deggendorf ist mit einem geringeren Flächenanteil ebenfalls betroffen. Die Ausweitung der von Engerlingen geschädigten Flächen begann ursprünglich im östlichen und südöstlichen Teil des Bayerischen Waldes und erstreckt sich inzwischen vorwiegend in westliche und nordwestliche Richtung.

Bereits im Juni 2021 hatte sich MdL Manfred Eibl (FW) mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbands getroffen, um sich ein Bild darüber zu machen, wie Dauergrünflächen den Maikäfer-Engerlingen zum Opfer fallen.

Nun haben die Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam bekanntgegeben, welche Optionen Landwirte haben, um den Schäden durch Engerlinge entgegenzuwirken.

Option 1 – Grünlanderneuerung

Die besten Ergebnisse zur Bekämpfung der Engerlinge liefere die mechanische Bearbeitung, z.B. mit Bodenfräse und Kreiselegge. Daher wurde es den Landwirten erleichtert, eine tiefgreifende Bodenbearbeitung oder ein Umpflügen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Grasnarbe befallener Dauergrünland-Flächen durchzuführen.

Option 2 – Eine auf drei Jahre befristete Ackernutzung

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der auf drei Jahre befristeten temporären Ackernutzung geschaffen, was die Engerlings-Population ebenfalls sehr wirkungsvoll reduziere. Die Untere Naturschutzbehörde kann bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte/Belastung eine Befreiung vom naturschutzrechtlichen Umwandlungsverbot erteilen, wodurch von der Anlage von Ersatzgrünland abgesehen werden kann, sofern naturschutzrechtliche Belange der Umwandlung nicht entgegenstehen.

Option 3 – Das Pflanzenschutzmittel Exigon

Auch könne der Einsatz des per Notfallzulassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassenen Pflanzenschutzmittels Exigon in Betracht gezogen werden und zwar bei Überschreitung der Schadschwelle von 40 Engerlingen pro Quadratmeter, insbesondere auf Flächen, auf denen die mechanische Bodenbearbeitung problematisch ist, beispielsweise auf erosionsgefährdeten Hängen. In gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen ist außerhalb von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen allerdings eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Der Umbruch von Dauergrünland zur Engerlings-Bekämpfung wäre übrigens auch auf erosionsgefährdeten Hängen möglich, sofern die Grasnarbe unmittelbar wiederherstellt wird (Option 1). Um den Bodenabtrag an Hängen auf ein Minimalmaß zu reduzieren, könne hier die Genehmigung für Option 2 (befristete temporäre Ackernutzung) nicht erteilt werden. Mit Option 1 (Grünlanderneuerung) wäre jedoch eine geeignete Möglichkeit geschaffen, die Engerlingdichte unter die Schadschwelle zu reduzieren.

„Grünlanderneuerung und Grünlandumbruch sind Maßnahmen, die Schäden durch die Engerlinge wenigstens vermindern“, stellt MdL Manfred Eibl fest.

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