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Hutthurm
Freitag, Mai 3, 2024

Warnkleidung für Arbeiten an öffentlichen Straßen

Lesestoff

Welche Kleidung ist bei Arbeiten an öffentlichen Straßen zu verwenden?

Diese Frage ist vom Unternehmer bereits im Vorfeld zu klären, denn in der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeiten und Gefährdungen abzuwägen und die notwendigen Sicherheitsmaßnamen festzulegen.

Als Grundsatz gilt, Gefährdungen sind immer durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Ist dies nicht möglich oder nicht ausreichend, müssen Versicherte zusätzlich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), z.B. Warnkleidung geschützt werden.

Die Auswahl der Warnkleidung richtet sich nach der Erkennbarkeit den auszuführenden Tätigkeiten, Körperhaltung und den Umgebungsbedingungen.

Je nach Gefährdung ist Warnkleidung der Bekleidungsklassen 2 oder 3 zu verwenden.

 Bei erhöhter Gefährdung wie

  • schlechte Sichtverhältnisse
  • Straßenverkehr mit großer Verkehrsdichte
  • Geschwindigkeit des vorbeifließenden Verkehrs von mehr als 60 km/h
  • Arbeiten bei Dunkelheit
  • Arbeiten ohne abgesperrten Arbeitsbereich

ist Warnkleidung der Bekleidungsklasse 3 zu verwenden.

Hier stehen Latz-/Bundhose und Weste, Shirt oder Jacke zur Verfügung

Bei einfacher Gefährdung wie

  • ausreichende Sichtverhältnisse
  • geringe Verkehrsdichte
  • Geschwindigkeiten des vorbeifließenden Verkehrs unter 60 km/h
  • Arbeiten innerhalb einer nach RSA gesicherten Baustelle, kann Warnkleidung der Klasse 2 verwendet werden.

Hier stehen Latzhose, Warnweste/ T-Shirt oder Jacke zur Verfügung.

Warnkleidung ist geschlossen zu tragen und darf nicht von anderen Bekleidungsstücken (Pullover) verdeckt werden.

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