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Samstag, April 27, 2024

Bundesgerichtshof entscheidet erstmals im Dieselskandal

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Vorbericht

Rund viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden des größten Wirtschaftsbetruges in Deutschland entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am kommenden Dienstag, den 5.5.2020 erstmals über die Rückabwicklungsklage eines geprellten Autokäufers gegen den Volkswagen-Konzern. Das Grundsatzurteil betrifft alle VW-Käufer, die sich nicht der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig angeschlossen haben. Das Verfahren wird in Kürze durch Vergleich enden. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass der BGH zugunsten der noch mehreren zehntausend Einzelkläger entscheidet und ihnen im Ergebnis einen höheren Schadensbetrag zusprechen wird als VW in dem Massenvergleich vor dem OLG Braunschweig zahlen muss.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall erwarb der Kunde Herbert Gilbert am 10. Januar 2014 von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match zu einem Preis von 31.490,- € brutto, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km. Herr Gilbert hat im Februar 2017 ein Software-Update durchführen lassen, nachdem sich herausstellte, dass in diesem Motortyp eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert war. Mit seiner Klage gegen Volkswagen verlangt der Kunde im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, hat VW verurteilt, an den Kunden 25.616,10 € nebst Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu zahlen. Allerdings müsse sich der Kunde eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, weil er das Fahrzeug mehrere Jahre gefahren sei. Dagegen haben beide Parteien Revision eingelegt.

„Dieses Urteil wird eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. In der Folge werden betroffene Fahrzeughalter des Volkswagen-Konzerns über mehr Rechtssicherheit verfügen“, erwartet Rechtsanwalt Claus J. Goldenstein, der für seinen Mandanten Herbert Gilbert das erste stattgebende Urteil eines Oberlandesgerichts gegen Volkswagen erwirkte. Die Entscheidung des BGH werde für sämtliche Fahrzeughalter von PKW mit dem Motortyp EA 189 relevant sein. „Neben Volkswagen haben auch die Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda diesen Motor zwischen 2008 bis 2016 in ihren Dieselfahrzeugen verbaut.“ Insgesamt wurden in Deutschland über zwei Millionen dieser Fahrzeuge zugelassen.

Uneinig sind sich die Zivilgerichte in Deutschland bislang, ob von dem Schadensersatz, den VW zu zahlen hat, eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. Diese orientiert sich an der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs und soll dem ungefähren Wertverlust des PKW aufgrund der individuell unterschiedlichen Nutzung entsprechen. „Andere Gerichte wie zum Beispiel das Landgericht Augsburg sehen den Abzug einer Nutzungsentschädigung als nicht rechtens an. Auch bezüglich der Auszahlung von Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent herrscht deutschlandweit Uneinigkeit. Viele Gerichte verpflichten Volkswagen zu der Auszahlung dieser Zinsen, die die Entschädigungssumme noch einmal aufstocken“, so Goldenstein. Doch nicht alle deutschen Richter folgen dieser Auffassung.

Zum Hintergrund: Im Musterfeststellungsverfahren vor dem OLG Braunschweig haben bis zum Stichtag 30.4.2020 etwa 210.000 Kunden das VW-Angebot akzeptiert. Dieses sieht pro Kunde eine Entschädigung von rund 3.100 Euro pro Fahrzeug vor. „Diese Summe ist viel zu niedrig”, meint Claus Goldenstein. „Wir vertreten aktuell mehr als 20.000 Mandanten im Dieselskandal, sind in nahezu 100 Prozent unserer Fälle erfolgreich und setzen im Schnitt Entschädigungen in Höhe von 17.510 Euro durch. Im Gegenzug dürfen unsere Mandanten ihre manipulierten Fahrzeuge an VW zurückgeben. Das ist in dem Vergleichsangebot trotz der enormen Wertverluste von Dieselskandal-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht vorgesehen.”

Die Differenz zwischen Massenvergleich und individueller Klage ist ganz erheblich. Rechtsanwalt Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG, rechnet vor: „Hätten die 210.000 VW-Halter, die den Vergleich bereits akzeptiert haben, ihre Rechte individuell durchgesetzt, würden diese Entschädigungen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro erhalten. Volkswagen hat also in dem Musterfeststellungsverfahren über 3 Milliarden Euro eingespart.“ Die Omni Bridgeway AG, vormals ROLAND ProzessFinanz AG, finanziert für etwa einhundert Mandanten von Goldenstein und Partner die Entschädigungsprozesse gegen VW.

Das Urteil des BGH hat Leitfunktion für alle Zivilgerichte in der Bundesrepublik, vor denen derzeit noch eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Volkswagen und andere Automobilhersteller anhängig sind. „Des Weiteren werden die Grundsätze, die die Karlsruher Richter aufstellen, vermutlich auch für neuere Motortypen der Schadstoffklasse Euro 6 gelten. Hier hat sich in letzter Zeit der Verdacht erhärtet, dass auch in diesen neuen Motoren gesetzwidrige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden“, betont Rechtsanwalt Arndt Eversberg. Der BGH wird bereits im Juli 2020 auch über Diesel-Kraftfahrzeuge anderer Hersteller entscheiden.

Der Dieselgate kommt Volkswagen weltweit teuer zu stehen. Mehr als 30 Milliarden Euro an Rechtskosten hat der Skandal um manipulierte Abgaswerte zahlreicher Dieselautos VW bereits gekostet. Jüngst erlitt VW in Großbritannien eine Niederlage vor dem High Court of Justice. Mit dem Urteil gibt das Gericht 91.000 britischen Sammelklägern Recht und sieht es als erwiesen an, dass VW illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verbaute. Wie hoch sich die Entschädigungszahlungen auf der Insel für VW am Ende belaufen, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

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