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Samstag, April 27, 2024

Waren beschädigen, probieren, betasten – Regeln für den Einkauf im Supermarkt

Lesestoff

Für die einen ein notwendiges Übel, für andere eine Ritual mit Spaßfaktor am Wochenende: Einkaufen im Supermarkt. Das Wissen um ein paar Regeln im Umgang mit Lebensmitteln nimmt die Unsicherheit in brenzligen Situationen. Der peinliche Klassiker beim Einkauf: Das Marmeladenglas rutscht aus der Hand und zerbricht – wer zahlt den Schaden?

„Bei Unachtsamkeit ist der Kunde zwar ebenso wie bei Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zum Ersatz verpflichtet, doch lassen die Marktleiter in der Regel Kulanz walten und übernehmen kleinere Schäden selbst“ meint Eva Kirchberger, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Allerdings ist ein Öffnen und Naschen noch vor dem Bezahlen nicht erlaubt, auch wenn man die Kekspackung auf jeden Fall kaufen will. Denn die Ware bleibt so lange  Eigentum des Supermarktes, bis sie bezahlt ist. Besser ist es, einen Mitarbeiter kurz um Erlaubnis zu fragen, bevor man vorzeitig reinbeißt.

Auch ein Austausch beschädigter Eier zwischen verschiedenen Eierkartons ist unzulässig, da sonst unter Umständen die Angaben auf dem Karton wie Herkunft oder Mindesthaltbarkeit mit dem Ei nicht mehr übereinstimmen.

Bei Obst und Gemüse gilt: Vorsichtiges Betasten um den Reifegrad bei z.B. Avocados zu testen ist erlaubt. Probieren, ob das Aroma der Erdbeeren stimmt, gilt dagegen strenggenommen als Diebstahl. „Also besser das Verkaufspersonal um Erlaubnis bitten“, rät Eva Kirchberger. Weitere Informationen zu den Themen „Plastikmüll vermeiden“ und Lebensmittelkennzeichnung erhalten Verbraucher/-innen in der Passauer Beratungsstelle des VerbraucherService Bayern, Ludwigsplatz 4 und unter Tel. 0851-36248.

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