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Dienstag, April 30, 2024

Schlauchaufrollgeräte – oft Pflicht, immer sinnvoll

Lesestoff

Weil das Stolpern über oder Hängenbleiben in Schlauchschleifen zum Unfallschwerpunkt „Stolpern, Stürzen, Hinfallen“ gehört, sind Schlauchaufrollgeräte für Arbeitgeber/Arbeitnehmerbetriebe Pflicht. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist diese technische Maßnahme am wirksamsten gegen das Sturzrisiko der Beschäftigten im Zusammenhang mit Schläuchen.

Auch im Privatgarten machen Schlauchaufroller Sinn – vor allem, wenn ältere Personen im Haushalt und im Garten mithelfen.

Wer die Möglichkeit hat, platziert den/die Schlauchaufroller so, dass der Schlauch aus der Mitte des Gartens an den Rand gezogen und dort aufgerollt wird. So geht auch der ausgezogene Schlauch anderen Personen nicht als Hindernis in den Weg.

Das Fachpersonal von Gartengeräteausstattern berät Kunden gerne zum Einsatz von Schlauchaufrollgeräten, Verbindungsschläuchen und –stücken und zu Halterungen und Befestigungen.

Auch die Außendienstmitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informieren zu Schlauchaufrollgeräten im Garten, für Druckluftschläuche in der Werkstatt und in der Maschinenhalle und zu Kabelaufrollgeräten in den verschiedensten Einsatzbereichen (für Niederbayern und Oberpfalz: Dagmar Kühl, Tel. 0561 785 13631; für Schwaben und Oberbayern: Rita Kanjo, Tel. 0561 785 13172; für Franken: Marianne Schön, Tel. 0561 785 13480).

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