13.1 C
Hutthurm
Mittwoch, Mai 1, 2024

Listen sind keine Lösung

Lesestoff

pro familia fordert weiterhin die Streichung des §219a StGB

Im April 2019 hat die Bundesregierung die Gesetzesänderung des §219a StGB zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verabschiedet. Jetzt haben BZgA und BÄK die von der Bundesregierung angekündigte Liste mit Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, veröffentlicht. In der Praxis zeigt sich das, was pro familia öffentlich immer wieder bekräftigt: Diese Listen sind keine Lösung! Auf der veröffentlichten Liste finden sich 87 Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen.

Auf der Liste werden in erster Linie Ärztinnen aus Berlin und Hamburg aufgeführt, 12 andere Bundesländer, darunter Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg, kommen schlichtweg nicht vor. Einige Bundesländer haben bereits vor Monaten regionale Listen erstellt. An diesen hätte man sich orientieren können. Auch das ist nicht geschehen. Aber nicht nur, dass diese Liste mehr als unvollständig ist, sie ist auch unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Frauen und Paare, die im Internet auf der Suche nach solch einem Angebot sind, werden nur durch Zufall auf diese Seite stoßen. Medizinisch korrekte Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen. Mit Informationsrechten hat dies nichts zu tun. Man könnte als Gegenargument einbringen, dass diese Liste – wohlgemerkt für viel Geld – weiter aktualisiert werden soll. Dies ändert jedoch nichts an den grundlegenden Kritikpunkten. Sie wird zu keiner Zeit den realen Versorgungsstand abbilden, da nur ein Bruchteil der Ärztinnen eine Meldung dorthin vornehmen wird.

In einem Klima der gesellschaftlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, deren Verortung im Strafgesetzbuch und Behandlung als Straftat ist das nicht zu erwarten, schon gar nicht, solange Gegnerinnen reproduktiver Selbstbestimmung ungehindert Praxen und andere Einrichtungen regelmäßig belagern können. Die einzige Lösung ist die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch! Nur so können die Informationsrechte von Ärztinnen, Frauen und Paaren sichergestellt werden.

Solange Deutschland die Bereitstellung von medizinisch korrekten Informationen über den sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch nicht entkriminalisiert, widerspricht es seinen Menschenrechtsverpflichtungen. Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland zudem schlecht ab. Ein Blick über den Tellerrand wäre hilfreich: Zuletzt hoben Irland und Belgien 2018 Rechtsvorschriften auf, die die Bereitstellung von Informationen über Abtreibungen bisher verboten hatten. In Frankreich gibt das Gesundheitsministerin einen jährlich aktualisierten vollständigen Überblick auf einer separaten Homepage heraus – ergänzend zu den nicht limitierten Informationsmöglichkeiten der Ärzt*innen. Demgegenüber stehen die europaweit einzigartigen Informationsbeschränkungen in Deutschland. Das ist beschämend.

Dieser „Kompromiss“ zum §219a StGB darf nicht das letzte Wort sein. pro familia fordert die Politik auf, die öffentliche Kritik ernst zu nehmen und diesen Zustand zu ändern.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge