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Montag, April 29, 2024

Erklärung der Verbände Bildender Künstlerinnen und Künstler

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Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, die GEDOK – Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden, die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und das Internationale Künstlergremium (IKG) begrüßen die geplanten Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Unterstützung von Unternehmen, Freiberuf- lichen und Solo-Selbstständigen, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützungen in persönlicher Notlage und die Erhöhung rechtlicher Schutz- mechanismen sind Maßnahmen, die auch zahlreiche Akteure aus dem Kultur- und Medienbereich in An- spruch nehmen müssen.

Sie reichen allerdings nicht, um Kunst und Kultur in ihrer bisherigen Vielfalt zu schützen, wiederaufzu- bauen und langfristig zu sichern. Um Bildende Künstlerinnen und Künstler als wichtigen Teil des kulturel- len Lebens zu unterstützen, fordern wir folgende kurzfristigen Maßnahmen:

  • Keine Koppelung der Betriebskostenzuschüsse an einen Antrag zur Grundsicherung: Die Selbst- ständigkeit professioneller Künstlerinnen und Künstlern muss erhalten bleiben. Ihnen sind auch dann Zuschüsse zu gewähren, wenn sie beabsichtigen, individuell für die Sicherung der persönli- chen Lebenshaltungskosten zu sorgen, ohne Grundsicherung zu beantragen. Ihre Selbständigkeit ist Voraussetzung und Grundlage ihrer künstlerischen Praxis und ihres Selbstverständnisses.
  • Ausgleich der Kurzarbeit Freischaffender: Neben der Grundsicherung sollte freiberuflichen Bilden- den Künstlerinnen und Künstlern analog zum Kurzarbeitergeld nach SGB III 60 % bzw. 67 % ihres Umsatzes auf Basis ihrer letzten drei Steuerbescheide gewährt werden.
  • Bildende Künstlerinnen und Künstler aus anderen Ländern: Insbesondere denjenigen aus dem Nicht-EU-Ausland ist bei Bedarf Grundsicherung zu gewähren, ohne dass ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt wird.
  • Nothilfefonds für die Bildende Kunst: Ein Nothilfefonds unter Schirmherrschaft und finanziert mit Mitteln der Kulturstaatsministerin sowie verwaltet durch die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst, soll berufsspezifische Notlagen Bildender Künstlerinnen und Künstler in diesem und nächsten Jahr entschärfen.Kunst und Kultur sind unverzichtbar, nie wurden sie so vermisst wie in diesen Zeiten. Die Auswirkungen dieser Pandemie werden noch lange zu spüren sein, auch für die Bildenden Künstlerinnen und Künstler. Deshalb bedarf es eines nachhaltigen Kultur-Konjunkturförderprogramms zur Sicherung des künstle- rischen Einkommens, u. a. durch
    • verbindliche Ausstellungsvergütung
    • die Stärkung der Urheberrechte
    • eine ermäßigte Mehrwertsteuer für den Kunsthandel
    • Förderprogramme zur Stärkung des künstlerischen Schaffens und der Wiederherstellung der Kunst- infrastruktur
    • verbindliche Kunst am Bau bei allen öffentlich geförderten Bauwerken
    • Aufstockung bzw. Wiederherstellung der Ankaufsetats städtischer und staatlicher Museen von Bund, Ländern und Kommunen, um die kontinuierliche Sammlung zeitgenössischer Kunst wieder aufzunehmen.

Die unterzeichnenden Verbände unterstützen auch die Forderung des Deutschen Kulturrats, die kultu- relle Infrastruktur durch einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds zu sichern.

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