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Samstag, April 27, 2024

2,63 Millionen Personen in Bayern im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten im Jahr 2019 Rentenleistungen

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Die durchschnittliche Rentenzahlung pro Person für das Jahr 2019 betrug 15 552 Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2019 an insgesamt 2,63 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Bayern, die 65 Jahre oder älter waren, Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente ausbezahlt. Wie sich auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen weiter ergibt, betrug die durchschnittliche Höhe der bezogenen Bruttojahresleistungen pro Person im Alter von 65 Jahren oder mehr dabei 15 552 Euro. Der weit überwiegende Teil dieser Rentenbeziehenden (95,2 Prozent der Männer und 98,4 Prozent der Frauen) bezog Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug pro Person 13 708 Euro, wobei sich dieser Wert bei männlichen Rentenbeziehern auf 15 666 Euro und bei den Rentenbezieherinnen auf 12 262 Euro belief.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, wurden im Jahr 2019 an insgesamt 2,63 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr mit Wohnsitz in Bayern insgesamt rund 40,94 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Pro Rentenempfängerin bzw. Rentenempfänger sind das im Durchschnitt 15 552 Euro, wobei männliche Rentenbezieher mit 17 803 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhielten als Rentenbezieherinnen mit 13 834 Euro.

95,2 Prozent der männlichen und 98,4 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten dabei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der dabei bezogenen Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich auf 15 666 Euro je Rentenempfänger und auf 12 262 Euro je Rentenempfängerin. 6,4 Prozent der männlichen und 6,1 Prozent der weiblichen Rentenbezieher bezogen Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, mit durchschnittlichen Bruttojahresleistungen in Höhe von 5 884 bzw. 5 034 Euro. Nur 2,3 Prozent der Rentner und 1,2 Prozent der Rentnerinnen in der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen; hier betrugen die ausgezahlten durchschnittlichen Bruttojahresleistungen 29 498 Euro bei den Männern bzw. 20 092 Euro bei den Frauen. Alle diese Arten der Rentenleistungen zählen zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips.

36,1 Prozent der Rentenempfänger und 31,2 Prozent der Rentenempfängerinnen der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung. Diese Arten von Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen belief sich auf 4 929 Euro für das Jahr 2019 bei den Männern und auf 3 907 Euro bei den Frauen.

Bei diesen Zahlenwerten ist jeweils zu beachten, dass ein und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2019 bezogen haben kann.

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