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Samstag, April 27, 2024

2 422 Gebäude und Gebäudeteile mit 2 629 Wohnungen aus dem Bestand in Bayern 2020 abgegangen

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Zeitgleich wurden um das 24-Fache neue Wohnungen (64 013) in Bayern fertiggestellt

Im Verlauf des Jahres 2020 wurde von den bayerischen Bauämtern der durch Abbruch oder Umwidmung bedingte Abgang von insgesamt 2 334 Gebäuden und 88 Gebäudeteilen in Bayern angezeigt. Dies sind mehr Abgangsgenehmigungen für ganze Gebäude als im Vorjahr (+278 bzw. +13,5 Prozent gegenüber 2019). Seit 2015 bewegte sich die Vergleichszahl zwischen 1 792 (2018) und 2 517 (2017). Von den im Jahr 2020 genehmigten Gebäudeabgängen betrafen 1 035 bzw. 44,3 Prozent Wohngebäude, darunter 892 bzw. 86,2 Prozent Ein- oder Zweifamilienhäuser (Eigenheime). Die mit dem Abgang ganzer (Wohn- und Nichtwohn-) Gebäude entfallene Wohnfläche beziffert sich auf insgesamt 227 200 m2 und die entfallene Nutzfläche auf 748 100 m2. Von den bayerischen Bauämtern wurde mit den insgesamt 2 422 Gebäuden und Gebäudeteilen auch der Abgang von 2 629 Wohnungen genehmigt (-13,4 Prozent gegenüber 2019). Davon befanden sich 2 221 Wohnungen in Wohngebäuden (-16,5 Prozent) und 408 Wohnungen in gewerblichen Hochbauten (mithin in Nichtwohngebäuden; +8,5 Prozent).

Neben der Errichtung umfasst die Bautätigkeit auch den Abgang von Gebäuden und Gebäudeteilen. Innerhalb der amtlichen Bautätigkeitsstatistik erbringt zu Letztgenanntem die Bauabgangsstatistik den Ergebnisnachweis. In deren Rahmen werden Gebäude und Gebäudeteile erfasst, die der Nutzung insbesondere durch Abbruch oder Umwidmung/Nutzungsänderung entzogen werden. Die statistische Erfassung des Abgangs erfolgt dabei grundsätzlich zum Zeitpunkt der Genehmigung. Der tatsächliche Abgang kann später erfolgen.

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