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Sonntag, April 28, 2024

Viel Wirbel um die KfW-Förderung

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Welche Möglichkeiten künftige Bauherren sonst noch haben

Wer seinen Antrag bis zum (plötzlichen) Förderstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingereicht hat, kann nun doch die KfW-Förderung erhalten. Der zwischenzeitliche Förderstopp der Bundesregierung bringt dennoch viele Finanzierungsvorhaben ins Stocken und sorgt für Verunsicherung. Wie der Traum vom klimafreundlichen Zuhause für angehende Bauherren auch auf anderen Wegen in Erfüllung geht, erklärt Immobilienexperte Oliver Adler von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Die meistgenutzten KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten – die Effizienzhaus-Programme 40 (Plus) und 55 – wurden vergangene Woche überraschend gestoppt

Wer ein Vorhaben mit dem Standard EFH 55 geplant hat, muss sich jetzt nach anderen Möglichkeiten umschauen. Wer noch in diesem Jahr EFH 40 bauen will und seinen Antrag bis zum 24. Januar eingereicht hat, kann nun doch noch vom Fördertopf profitieren, der nun aber auf eine Milliarde Euro begrenzt ist. Anschließend soll es ein Folgeprogramm für die Förderung energieeffizienter Gebäude geben. Auf die künftigen Förderbedingungen müssen Bauherren noch warten – oder sich andere Alternativen suchen. Denn was viele nicht wissen: „Auch Bundesländer, Regionen und Kommunen bieten lukrative Förderungen für klimafreundliche Neubauten“, erklärt der Schwäbisch Hall-Experte. So gibt es bei der landeseigenen L-Bank Baden-Württemberg bis zu 240.000 Euro als zinsloses Darlehen für Familien, wenn der Neubau entsprechende Energieeffizienzkriterien erfüllt. Andere Bundesländer setzen auf einen Familienbonus für einkommensschwächere Haushalte mit Bauabsichten, z.B. Nordrhein-Westfalen.

Banken kennen regionale Förderprogramme

„Regionale Förderungen ersetzen zwar die KfW-Programme nicht, können aber die Budgetlücke verkleinern und geben planerische Sicherheit. Denn noch ist unklar, wie schnell die KfW neue Förderprogramme auflegt“, so Oliver Adler. „Zuverlässige Informationen zu diesen Förderungen erhalten angehende Immobilienbesitzer bei lokalen Banken und Energieberatern.“ Auch Portale wie www.CO2online.de helfen bei der konkreten Fördermittelsuche.

BAFA-Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen bleiben

Die gute Nachricht für Käufer von Gebrauchtimmobilien: Einzelsanierungsmaßnahmen sind vom Förderstopp des Bundes nicht betroffen. Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, beispielsweise an der Gebäudehülle, der Heizung oder den Fenstern, bleiben erhalten. Für den Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletsheizung werden weiterhin bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten, also für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme gefördert. Auch hier bieten regionale Sanierungsförderungen gute Alternativen.

„Welcher Weg für die betroffenen Bauherren jetzt der richtige ist, hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und gemeinsam mit dem Baufinanzierungsberater oder dem Energieberater nach einer Lösung zu suchen“, rät Oliver Adler.

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