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Donnerstag, Mai 2, 2024

Deutsches Museum in Nürnberg deutlich teurer als geplant

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ORH veröffentlicht aufgrund zahlreicher Medienanfragen Prüfungsergebnisse

München / Nürnberg. Die Errichtung und der Betrieb der Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg wird bis zum Ablauf der vorgesehenen 25-jährigen Mietphase voraussichtlich 200 Millionen Euro kosten. Im Ministerratsbeschluss vom 4. August 2014 war dazu bis 2018 als Ausgaben lediglich 8 Millionen Euro für die Anschubfinanzierung vorgesehen. Zum Stand April 2021 beliefen sie sich dann bereits auf 27 Millionen Euro. Grund dafür ist laut einer Prüfung des Obersten Rechnungshofs (ORH) vor allem eine vom Vermieter angebotene Erweiterung der Museumsfläche. Damit gingen einher eine Verdoppelung der Aufbaukosten und der jährlichen Gesamtbetriebskosten, zu denen die Miet- und Mietnebenkosten zählen; auch für diese aufgrund der Erweiterung gestiegenen Kosten hatte der Freistaat die Übernahme zugesagt.

Bis zum Ablauf der 25-jährigen Mietphase werden sich bei einem vom ORH bewusst vorsichtig angennommenen durchschnittlichen Betriebskostenzuschuss inklusive Mietausgaben von 7 Millionen Euro pro Jahr staatliche Gesamtausgaben von rund 200 Millionen Euro aufsummieren. Der ORH stellte zudem fest, dass die gebotene Prüfung der Wirtschaftlichkeit des über 25 Jahre laufenden Mietpreisangebots fehlt; er empfiehlt eine etwaige Anmietung über 2044 hinaus nur unter Einbeziehung belastbarer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu entscheiden.

Das Deutsche Museum ist als langjähriger und solventer Mieter zwar ein „starker Mieter“. Es hat im von ihm unterschriebenen Mietvertrag freilich eine Verteilung der Mieter- und Vermieterrisiken abgeschlossen, aufgrund derer der ORH den Mietvertrag als vermieterfreundlich bewertet. Der ORH meint zudem, dass ein Kauf einer Liegenschaft mit anschließender unentgeltlicher Überlassung an das Deutsche Museum jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre. Der ORH kritisiert außerdem, dass die an sich gebotene Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Mietpreisangebots nicht erfolgte.

Konkret stellte der ORH fest, dass die Miet- und Mietnebenkosten sich für 2021 auf knapp 2,9 Millionen Euro belaufen und somit bereits höher sind als die in der staatlichen Verpflichtungsermächtigung bis 2044 im Haushalt veranschlagten Mittel von jährlich 2,8 Millionen Euro für Miet- und Mietnebenkosten. Zudem ist damit zu rechnen, dass im Laufe der Jahre die Mietkosten beispielsweise durch den Anstieg des Verbraucherindex oder durch zusätzliche Bedarfe im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung weiter steigen werden. Zusätzliche Haushaltsmittel wären aufgrund der staatlichen Zusage also erforderlich.

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