Wer will, dass sich Jung und Alt viel in der Natur bewegen, sollte „Beutezüge“ vorschlagen
Erbeutet werden darf, was weder dem Jagdrecht noch dem Artenschutz unterliegt. Das sind zum Beispiel Marienkäfer-Larven.
Einmal erbeutet, werden sie im Garten oder rund ums Haus wieder freigelassen. Ab da wiederum erbeuten die Marienkäfer-Larven Blattläuse an Rosen, Sonnenblumen und anderen Gartenpflanzen. So erledigen sie biologischen Pflanzenschutz und bekämpfen Blattläuse. Nach wenigen Tagen verpuppen die Larven auf den Blättern und nach zwei bis vier Wochen (je nach Wetterlage) schlüpfen frische Marienkäfer.
Erbeutet werden Marienkäfer-Larven am besten mit einer Becherlupe oder mit einem Schraubglas. Aufpassen beim Verschließen, damit die Tiere nicht gequetscht werden. Und Achtung: Marienkäfer-Larven sind Raubtiere, mit ihren Mundwerkzeugen können sie kräftig zubeißen, auch in die Haut des Menschen. Tut richtig weh.