Wer ein Asbestzementdach besitzt, muss beim Betreten mit Durchbrechen und Absturz rechnen
Weil Asbestzementdächer nicht tragfest und nicht trittsicher sind, dürfen sie ohne weiteres nicht betreten werden. Bei Schäden an den Dachplatten (z. B. nach Sturm oder Hagel) sind ausschließlich Spezialfirmen zu beauftragen.
Diese Firmen müssen den Nachweis nach der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519 führen und vorweisen können.
Neben dem Nachweis müssen sie entsprechend ausgerüstet sein (Schutzanzüge, Atemschutz, Schutzbrillen) und das Material ordentlich verpacken und entsorgen können.
Übrigens: Wer in Asbestzementplatten bohrt und sägt, sie zerkleinert oder als Baumaterial verwendet (z. B. zum Abdecken von Brennholz) handelt mindestens ordnungswidrig.
Infos zum sicheren Umgang mit Asbestzement-Platten gibt es bei der Berufsgenossenschaft und bei jeder Baufirma mit Nachweis der Technischen Regel Gefahrstoffe 519.