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Freitag, Mai 3, 2024

Tag der Kinderbetreuung am 9. Mai

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BRK-Vizepräsidentin fordert „Pandemieplan-Herbst“ für Kindertagesstätten

München. Anlässlich des morgigen Tages der Kinderbetreuung am 9. Mai 2022 hebt die Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Brigitte Meyer, den Einsatz des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Horten ausdrücklich hervor und dankt für den andauernden Einsatz in mehr als zwei Pandemiejahren.

Brigitte Meyer wörtlich: „Sie haben diese Pandemiejahre mit großer Selbstaufopferung und im Sinne der Ihnen anvertrauten Kinder bewundernswert gemeistert. Trotz aller infektiologischer und auch politischer Unwägbarkeiten waren Sie echte Lösungsfinder und Möglichmacher.“

Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst fordert Meyer einen „Pandemieplan-Herbst“ für die Einrichtungen der Kinderbetreuung. Dabei betonte Meyer: „Das Argument der Unvorhersehbarkeit einer Infektionswelle hält nach den Erkenntnissen der vergangenen zwei Jahre nicht stand. Wir müssen vorbereitet sein und brauchen für unsere Einrichtungen ein praxisnahes Konzept.“

Dabei führte Meyer beispielsweise auf, dass die Übertragung von Aufgaben der staatlichen Gesundheitsbehörden auf die Einrichtungen nicht wiederholt werden darf, so wie es beispielsweise bei den Testungen, der Dokumentation und Meldung dieser in den Einrichtungen der Fall war. Stattdessen sollten Pooltestungen wie in den Schulen auch in den Einrichtungen der Kinderbetreuung umgesetzt werden. Die Eltern sollen das Testergebnis direkt erhalten und nicht mehr über die Leitungskräfte der Einrichtung.

Über das Pandemiegeschehen hinaus steigt aktuell der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aufgrund der hohen Anzahl geflüchteter Kinder aus der Ukraine. Assistenzkräfte, die im Rahmen einer Ausbildung in 200 Stunden ein Qualifikationsniveau als Tagespflegeperson erreichen, können das pädagogische Fachpersonal in den Einrichtungen unterstützen. Dies ist auch deshalb attraktiv, weil ab September diesen Jahres die Anerkennung von Assistenzkräften bis hin zur Fachkraft möglich sein wird. Die Refinanzierung dieser Assistenzkräfte ist derzeit jedoch nicht auskömmlich durch den Freistaat Bayern sichergestellt. „Besonders mit Blick auf die seit langem bestehende Finanzierungslücke in der gesetzlichen Betriebskostenförderung ist hier ein schnelles und entschiedenes Handeln des Freistaates Bayern angezeigt“, so Brigitte Meyer. „Nur mit einer auskömmlichen Finanzierung lassen sich die Rahmenbedingungen für pädagogisches Personal langfristig ändern und eine qualitativ hochwertige Erziehung und Bildung in den Kindertageseinrichtungen sichern. So können beispielsweise zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte sogenannte Assistenzkräfte eingesetzt werden. Neben der Finanzierung muss die berufsbegleitende Weiterqualifizierung der Assistenzkräfte zu pädagogischen Fachkräften verbindlich sichergestellt werden.“

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