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Donnerstag, Mai 2, 2024

Kontrolldefizite bei der Nutztierhaltung endlich abstellen

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Haushaltsausschuss befasst sich mit Fällen aus früheren ORH-Berichten

München. Wenig Verständnis hatte am 23. Juni 2022 der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags, dass die Defizite bei den Veterinärkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung noch immer nicht umfänglich abgestellt wurden. Bereits 2016 hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem Gutachten aus Anlass des Bayern-Ei-Skandals dringend empfohlen, schon damals festgestellte Kontrolldefizite bei schweinehaltenden Betrieben zu beheben.

Zuletzt hatte der ORH 2021 darauf hingewiesen, dass die nach nationalem und europäischem Recht vorgeschriebenen Kontrollquoten bei weitem nicht erfüllt wurden. So wurden 2019 z. B. 20 Prozent der schweinehaltenden Betriebe mit Stall- und Auslaufhaltung nicht entsprechend der deutschen Rechtslage kontrolliert, bei der Freilandhaltung waren es sogar 22 Prozent. Der Landtag forderte die Staatsregierung nun auf, bis 30. November 2022 erneut zu berichten. Denn bis heute ist unklar, ob die vom Verbraucherschutzministerium ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um die Lücken bei den Kontrollen und den zugrundeliegenden Datenbeständen zu schließen. Außerdem liegen die Ergebnisse des Projekts „Aufgabenkritik für die Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung“ noch nicht vor.

Neben diesem Fall standen weitere 20 Fälle aus früheren Jahresberichten des ORH auf der Agenda des Haushaltsausschusses. Den interessierte vor allem, wie die Staatsregierung die vom Landtag dazu gefassten Beschlüsse umgesetzt hat. Bei 13 Fällen waren die Parlamentarier damit zufrieden, in 8 Fällen – darunter dem genannten des Verbraucherschutzministeriums – sahen sie noch weiteren Handlungsbedarf.

So gefiel den Abgeordneten nicht, dass 17 Jahre nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss das Umweltressort die Zahl der Vergabestellen noch immer nicht deutlich reduziert hat. Der ORH hatte dazu in seinem Jahresbericht 2020 u. a. effizientere Vergabestrukturen angemahnt. Der daraufhin vom Landtag geforderte Bericht des Umweltministeriums fiel jedoch nicht im Sinne des Haushaltsausschusses aus. Es fehlen immer noch konkrete Aussagen zur Verringerung der Zahl der Vergabestellen sowie ein Umsetzungsplan. Die Abgeordneten forderten, die Vergabestruktur nun endlich weiter zu verschlanken und effizienter zu gestalten. So soll ein Umsetzungsplan mit konkreten Zielvorgaben erstellt werden.

Mit dem Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums zu den Finanzhilfen für Dürreschäden 2018 waren die Parlamentarier zufrieden. Immerhin wurden inzwischen Schritte eingeleitet, die einen ordnungsgemäßen Vollzug bei Hilfsprogrammen zukünftig sicherstellen sollen. Der Haushaltsausschuss äußerte jedoch Zweifel, ob es das Ministerium auch wirklich ernst meine. Denn beim 2021 aufgelegten Programm für Hochwasserschäden verzichtete es erneut auf die Prüfung, ob die Betroffenen die Schäden aus eigener Kraft tragen könnten.

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