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Dienstag, April 30, 2024

Zivilcourage zeigen ist keine einfache Sache

Lesestoff

Vorbeugen ist besser als Nachsorgen

Grafenau. Der Fall Dominik Brunner ging vor einigen Jahren durch die Medienlandschaft und sorgte für Entzetzen. Ein sportlicher Mann, der Zivilcourage zeigte und dafür mit seinem Leben bezahlen musste.

Paul Gruber aus Grafenau wollte deshalb etwas tun und organisierte gemeinsam mit den Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Grafenau kostenlose Veranstaltungen zu diesem Thema. Sinn der Veranstaltungen war und ist den Teilnehmern zu zeigen, wie man sich verhalten kann, wenn man sich verhalten kann, wenn man einer Notsituation begegnet.

Wenn man beispielswiese zu Fuß unterwegs ist und sieht, wie ein Mann oder mehrere Männer eine Frau massiv bedrängen, wenn Jugendliche Passanten anpöbeln oder ein Betrunkener randaliert und andere Menschen gefährdet, dann spricht man von einer Notsituation.

Besteht eine Gefahr für einen selbst oder für andere, so ist die beste Devise: „Vorbeugen ist besser als Nachsorgen“. Den ersten Tipp, den Paul Gruber hier geben kann, ist Gefahrenstellen zu vermeiden. Egal ob Mann oder Frau – in der Dunkelheit sollte man unbeleuchtete Unterführungen, Parks oder Parkplätze meiden. Lässt es sich nicht vermeiden, dann sollte man solche Orte nur gemeinsam mit anderen Personen aufsuchen.

Aber was tun, wenn man nun trotz aller Vorsicht in eine gefährliche Situation gerät? „Wenn nicht gerade Waffen wie Messer oder Pistolen im Spiel sind, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Ruhiges und sicheres Auftreten ist hierbei sinnvoll“, rät Paul Gruber. Wenn Passanten in der Nähe sind, dann kann man diese durch lautes Rufen alarmieren. Auf keinen Fall sollte man sich provozieren lassen und den oder die Angreifer laut und deutlich ansprechen, das sind weitere Tipps des Sicherheitsexperten.

Wenn Zugang zu einem Handy besteht, sollte man die gebührenfreie Notrufnummer 112 wählen. Kann man selbst helfen, ohne sich in Gefahr zu bringen, sollte man sich vorher eine klare Handlungsstrategie überlegen. „Die Voraussetzung für Notwehr ist ein rechtswidriger Angriff z.B. auf Eigentum, körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung. Die Verteidigungshandlung muss zur Abwehr einer aktuellen Handlung erforderlich und verhältnismäßig sein. Wer nach diesen Grundsätzen handelt, kann weder straf- noch zivilrechtlich belangt werden“, so das Polizeipräsidium Niederbayern.

Da meist nicht viel Zeit zum Überlegen bleibt, ist es wichtig, dass man sich bereits im Vorfeld über eventuelle gefährliche Situationen Gedanken macht, rät Paul Gruber. So ist man für den Extremfall gewappnet.

Um Interessierte zu schulen, veranstaltet Paul Gruber zusammen mit Präventionsbeauftragten der lokalen Polizei Informationsabende, bei denen u.a. Rollenspiele durchgeführt werden. So kann man hautnah feststellen, wie man am besten reagiert.

Bei Interesse können Sie sich an Paul Gruber per Email unter paul@karate-gruber.de wenden.

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