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Montag, April 29, 2024

Um Kindesmissbrauch zu bekämpfen müssen Angebote der sexuellen Bildung, Weiterbildung für Fachkräfte und kompetente Präventionsangebote beginnend in Kindertagesstätten und Grundschulen flächendeckend ausgebaut werden

Lesestoff

Stellungnahme des pro familia Landesverbandes Bayern zu den Plänen des Bundesministeriums der Justiz zur Verschärfung des Strafrechtes anlässlich der in letzter Zeit in den Medien bekanntgewordenen Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Die Umsetzung der Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts hätte mit Sicherheit eine wichtige Signalwirkung in die Gesellschaft im Allgemeinen und für die Betroffenen im Besonderen. Dass eine Verschärfung potentielle Straftäter abschreckt, ist zu hoffen, kann allerdings nicht vorausgesagt werden. Wie sich die Verschärfung in der Zukunft für die Praxis der Rechtsprechung auswirkt, ist jedoch unklar. 1

Da aufgrund der speziellen Missbrauchsdynamik und der Tatsache, dass die Täter*innen größtenteils aus der Familie oder dem sozialen Nahraum kommen und nur ein geringer Teil der Missbrauchsfälle überhaupt zur Strafanzeige gelangt, ist es für den Kinder- und Jugendschutz elementar, dass Kinder und Jugendliche zeit- und wohnortnah niederschwellige Beratungs- und Therapieangebote finden können.

Ebenso ist es wichtig, dass Eltern, Angehörige, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit sich an wohnortnahe Anlaufstellen wenden können, wenn sie den Verdacht oder Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben.
Es ist dringend angebracht, dass oben genannter Personenkreis vermehrt die Möglichkeit hat, sich fortzubilden, zu informieren und zu sensibilisieren, um Signale von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können.
Ebenso ist es wichtig, Personen, die mit Kindern und Jugendlichen leben, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie sie im Alltag Prävention in der Erziehungshaltung (vor-)leben und strukturell in der Einrichtung umsetzen können.

Damit auch Kinder- und Jugendliche von diesen Angeboten erfahren können, braucht es vermehrt aufsuchende Angebote.

Dies erreichen die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen sowie die sexualpädagogischen Teams der pro familia Beratungsstellen durch sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen in Schulen, Jugendzentren und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe. Unter Fachleuten ist es unstrittig, dass Sexualpädagogik einen wichtigen Bestandteil der Prävention sexuellen Missbrauchs darstellt. Sexualerziehung bietet die Voraussetzung, um auch mit Kindern über sexuellen Missbrauch sprechen zu können. Sie macht die Kinder sprachfähig und bietet damit die wesentliche die Voraussetzung, sich Hilfe holen zu können. In den Schulen werden in den sexualpädagogischen Veranstaltungen den älteren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem ihre Rechte im Bereich Sexualität vermittelt und sie werden über sexuelle Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgeklärt und werden ermutigt sich bei Bedarf Hilfe zu suchen. Kinder und Jugendliche lernen bei diesen Veranstaltungen über die externen Sexualpädagoginnen die Beratungsstellen kennen. Dies senkt die Hemmschwelle, diese niedrigschwelligen Angebote zu kontaktieren oder aufzusuchen.

Insbesondere bei sexueller Gewalt in Einrichtungen sind solche aufsuchende Angebote durch externe Fachkräfte für Kinder und Jugendliche hilfreich.

Dies alles sind Angebote, die vor allem auch von spezialisierten Fachberatungsstellen geleistet werden. Sexuelle Gewalt ist einer der schwierigsten Arbeitsbereiche in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien und setzt neben der individuellen Belastbarkeit hohe fachliche Kompetenz voraus.

Wenn als Konsequenz aus den derzeitig öffentlich diskutierten Fällen von sexuellen Missbrauch, aber vor allem auch als Konsequenz aus den vielfach im Verborgenen bleibenden Fälle, ein besserer Kinder- und Jugendschutz erwachsen soll, dann braucht es zusätzlich, wenn nicht vorrangig zu den Verschärfungen des Strafrechts eine Ausweitung von spezialisierten Fachberatungsstellen, die den Mitarbeiterinnen eine sichere Berufsperspektive bieten, damit Fachberaterinnen an eine Stelle gebunden werden können und deren Erfahrung und Expertise in die Institution einfließen und bewahrt bleiben kann.

Unverständlich ist daher aus unserer Sicht, dass diese noch zu wenigen spezialisierten Fachberatungsstellen nicht strukturell und finanziell abgesichert sind und zu den kommunalen Zuschüssen immer noch auf freiwillige Spenden und Bußgeldzuweisungen angewiesen sind.
Der pro familia Landesverband fordert daher, dass durch eine zusätzliche staatliche Förderung die spezialisierten Fachberatungsstellen sowohl was Personalkosten als auch die Sachkosten betreffende 100% finanziert werden, um ein verlässliches, krisenfestes Angebot für Hilfesuchende auszuweiten und aufrecht erhalten zu können.

Nur durch eine in Verbindung zwischen der Verbesserung dieser Versorgungsstruktur mit Hilfsangeboten für Betroffen und Angehörige und eine – wo nötig – Verschärfung des Strafrechtes kann nach unserer Ansicht der Staat seinem Wächteramt hinsichtlich der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes gerechter werden.


1 (Siehe dazu auch den offenen Brief der DGfPI an Frau Bundesministerin Lamprecht vom 06.07.2020
https://www.dgfpi.de/files/homepage/Aktuelles/News%202020/2020-07-06_Offener-Brief-an-Bundesministerium-der-Justiz-und-fuer-Verbraucherschutz.pdf)

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