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Freitag, Mai 17, 2024

Holzlager sind keine Kinderspielplätze

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert!

Man sieht sie um diese Jahreszeit häufig – Plätze an denen Meterholz oder Fixlängen zur Weiterverarbeitung oder Abholung gelagert werden. Meistens ist ein Holzlagerplatz im Garten oder auf weiter Flur vorhanden, manchmal wird aber auch der Hofbereich dafür verwendet. Viele übersehen die Gefahren, die hiervon ausgehen.

Gerade jetzt, zu Zeiten, in denen der Corona-Virus das Leben durcheinander wirbelt. Die Schulen sind geschlossen und die Spielplätze sind gesperrt. Somit werden oft neue Spiel- und Freizeitmöglichkeiten gefunden. Auf einem Bauernhof würden sich viele Möglichkeiten anbieten.

Aber Achtung – der Bauernhof ist kein Kinderspielplatz. Wer z. B. einen Holzstapel als Spielplatz benutzt, begibt sich in höchste Lebensgefahr.

(Foto: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Der Erbauer des Stapels hat darauf zu achten, dass von diesem keine Gefahr ausgeht. Die Höhe ist den Bodenbegebenheiten anzupassen, um ein Einstürzen zu vermeiden. Schräg stehende und einsturzgefährdete Stapel sind unverzüglich zu entfernen oder abzutragen. Die Stämme sind so zu lagern, dass keiner ins Rollen kommen kann. Personen können darunter begraben werden. Eltern müssen ihre Kinder über Gefahren aufklären.

Das Betreten und Besteigen von Holzstapeln ist zu verbieten.

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