Aufruf zur Bewerbung
Landshut. Der Freistaat Bayern unterstützt niederbayerische Kunst- und Kulturprojekte mit einer Fördersumme von 533.000 Euro. Aus dem Kulturfonds des Freistaats können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich.
Die verschiedenen Förderbereiche umfassen: Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive/Bibliotheken/Literatur, Internationaler Ideenaustausch und weitere kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Von diesen können maximal 30 Prozent aus dem Kulturfonds gefördert werden.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein. Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen haben.
Für die neue Förderrunde 2023 können Anträge bis spätestens 1. Oktober 2022 bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden.
Näheres zum Kulturfonds bzw. dem Antragsverfahren findet man auf der Website der Regierung von Niederbayern unter dem Stichwort „Kulturfonds“: https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37686/37695/leistung/leistung_3419/index.html