Digitaler Impfnachweis schrittweise verfügbar – Gelber Impfpass gilt weiterhin
Landkreis Passau. Als Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus dient bisher die Internationale Bescheinigung über Impfungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das sogenannte gelbe Impfbuch. Dieses gilt wie bisher, wird aber nun durch die Möglichkeit eines digitalen Impfzertifikats ergänzt.
Seit vergangenen Donnerstag ist der digitale Impfpas als mobile Applikation für z.B. Smartphones verfügbar, mit dem vollständig Geimpfte ihren Immunschutz ebenfalls nachweisen können. Dazu ist ein spezielles Impfzertifikat notwendig, das nun nach und nach von den berechtigten Stellen ausgestellt werden kann. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Apotheken und Impfzentren.
Wie funktioniert das digitale Impfzertifikat?
Impflinge erhalten künftig mit der Impfdokumentation neben der Eintragung im Impfbuch ein EU-weit einheitliches Impfzertifikat. Dieses enthält Angaben zur Person, zum Impfstoff, zum Datum der jeweiligen Impfung, zum Zertifikataussteller und eine eindeutige Zertifikatkennung. All diese Daten sind zusätzlich in einem sogenannten QR-Code hinterlegt. Der Code auf dem Zertifikat kann entweder direkt zum Nachweis der Impfung benutzt werden oder in die sogenannte CovPass-App bzw. in die Corona-Warn-App eingelesen werden. Prüfstellen, wie z.B. Gaststätten, Hotels, Flug- oder Reisegesellschaften und auch staatliche Stellen, können dann mit dem Zertifikat oder aus der CovPass-App den Impfstatus der jeweiligen Person in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument prüfen. Sie können dazu eine separate Prüf-App (CovPassCheck-App) nutzen.
Wie komme ich an das neue Impfzertifikat?
Das neue digitale Impfzertifikat wird ab sofort schrittweise eingeführt. Bei den künftigen Impfungen im Impfzentrum bzw. Impfbus des Landkreises Passau kann das EU-Impfzertifikat bereits mit der Impfdokumentation ausgestellt und auf Papier oder in der App genutzt werden. Dies geschieht im Impfzentrum seit dem heutigen Freitag.
Personen, die bereits jetzt vollständig geimpft sind, können sich das Zertifikat nachträglich ausstellen lassen. Der Bund plant dazu, Apotheken und Ärzte an das System anzubinden und diese zu berechtigen, anhand der vorhanden Impfdokumentation nach einer Prüfung das Zertifikat auszustellen. Die Anbindung der Apotheken und der impfenden Ärzte erfolgt schrittweise ab dem kommenden Montag. Eine Übersicht der zertifikatausstellenden Apotheken soll künftig unter www.mein-apothekenmanager.de zur Verfügung stehen. In den ersten Tagen werden nur wenige ausgewählte Apotheken und Ärzte entsprechende Zertifikate ausstellen können. Es ist also noch davon abzuraten, schon nächste Woche bei Ärzten und Apotheken bezüglich der Ausstellung eines Impfzertifikats vorzusprechen oder anzurufen.
Für Personen, die im Impfzentrum oder Impfbus geimpft wurden, laufen bereits die Vorbereitungen, um diesen nachträglich die entsprechenden Zertifikate per Post oder per E-Mail zuzusenden. Dazu wird aktuell eine Lösung in die zentrale Impfsoftware integriert. Wann dieses System zur Verfügung steht und ob die Zusendung automatisch oder auf Antrag erfolgt, ist derzeit noch nicht bekannt. Das Landratsamt informiert rechtzeitig darüber, sobald nähere Details vorliegen.