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Corona-Regelungen in der Stadt Passau ab Sonntag, 29. August 20201

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7-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über Wert 35

Passau. Der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt heute (27.08.) entsprechend den Angaben des RKI den dritten Tag in Folge über dem Wert von 35. Entsprechend der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss die Stadt Passau dies heute auch amtlich bekanntgeben. Wie die Stadt nun mitteilt, gelten ab Sonntag, 29. August 2021 (0.00 Uhr) folgende – in der Verordnung vorgesehenen – strengere Corona-Regeln (3-G-Regeln):

Der Zugang zu folgenden Bereichen ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete:

  • Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Innenraum)
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Besuch in Krankenhäusern
  • Beherbergungsbetriebe
  • Präsenzveranstaltungen an Hochschulen
  • Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen müssen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis nach erbringen.
  • Freizeiteinrichtungen
  • (z. B. ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Wellnesszentren, Spielhallen)

Neben geimpften und genesenen Personen, sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht ausgenommen.

Grundsätzlich gilt als Testnachweis ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis:

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

Überschreitet die Stadt Passau an drei aufeinanderfolgenden Tagen den nächsten Inzidenzgrenzwert von 50, gelten weitere Regelungen. Dies könnte bereits am morgigen Samstag, 28. August 2021 der Fall sein, mit der Konsequenz, dass ab Montag, 30. August 2021 die weiteren Regelungen in Kraft treten. Die Stadt Passau wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.

Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Passau an fünf Tagen in Folge den jeweiligen Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz laut RKI unterschreitet.

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