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Donnerstag, Mai 2, 2024

Verwaltungsgericht lehnt ÖDP-Klage ab – Auswirkungen auf die Rechtspraxis in allen Kommunen

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Mangold: “Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich wollte mit seiner Mehrheitsmacht unbedingt ein politisches Exempel statuieren“

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat heute (08.03.2017) eine Feststellungsklage von ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold abgelehnt, der sich durch eine Mehrheitsentscheidung des Bezirkstags in seinen Minderheitenrechten verletzt fühlt. Anlass war ein von der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Bayernpartei/FDP vereinbarter Wechsel im Bezirksausschuss, wonach Mangold zur Halbzeit anstelle des Landshuter FDP-Bezirksrates Toni Deller in dieses Gremium einwechseln sollte. Die CSU-Bezirkstagsfraktion lehnte dies mit Unterstützung von SPD-Bezirksrätin Rita Röhrl mit einer knappen Mehrheit von 8:7 Stimmen ab, weil es sich nach ihrer Ansicht um keinen Wechsel aus einem gewichtigen Grund handele.

Die Richter am Verwaltungsgericht stimmten der Mehrheit ungeachtet der Tatsache zu, dass einvernehmliche Änderungen in der Ausschussbesetzung innerhalb einer Amtsperiode bislang nie umstritten waren. Die ÖDP belegte dies mit einer Liste von Beispielen aus verschiedenen Gebietskörperschaften Bayerns.

ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold: “Das heutige Ureil hat weitreichende Folgen nicht nur für die Bezirkstage, sondern für die Gemeinden, Städte und Kreise in ganz Bayern. Künfitg sind Veränderungen der Ausschussbesetzung innerhalb einer Amtsperiode nur noch bei Mandatsaufgabe und schwerwiegenden persönlichen Gründen zulässig. Das stellt die kommunale Praxis auf den Kopf. Wir warten deshalb noch die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden dann entscheiden, ob wir in Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof gehen. Ich bleibe in jedem Fall bei meiner Einschätung: Der Rechtsstreit wäre nicht nötig gewesen. Aber Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich wollte mit seiner Mehrheitsmacht unbedingt ein politisches Exempel statuieren, weil ihm meine kritische Haltung und meine politischen Initiativen nicht gefallen.“

Unklar ist, was das Urteil für die in der laufenden Amtsperiode bereits beschlossenen Besetzungsänderungen in zahlreichen Kommunen bedeutet.

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