Satzungsempfehlungsbeschlüsse für Bebauungspläne “Gewerbe Thann“ und “Wohnen Thann“
Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 21. März 2017
Das Verfahren für die Bebauungspläne “Wohnen Thann“ und “Gewerbe Thann“ geht in den Endspurt. In seiner Sitzung am 21. März 2017 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr u.a. mit den entsprechenden Satzungsempfehlungsbeschlüssen. Nach Abschluss der erforderlichen städtebaulichen Verträge und Erschließungsverträge kann dann das Stadtratsplenum den endgültigen Satzungsbeschluss fassen.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: “Wir freuen uns, dass die langwierige und steinige Entwicklung des Bereichs Thann jetzt zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden kann und noch in diesem Jahr die Bagger für die Erschließung des neuen Wohn- und Gewerbegebietes rollen können. Damit geben wir eine klare Perspektive für eine abrundende Entwicklung im Passauer Westen, wobei wir gleichzeitig den seit Jahren geäußerten Bedenken aus der Bürgerschaft Rechnung getragen haben.“
Das Baugebiet Thann erstreckt sich in seiner Gesamtfläche auf rund 10,6 Hektar.
Im Bereich “Wohnen Thann“ mit einem Wohngebiet in Größe von 28.200 m2 und einem Mischgebiet in Größe von 9.400 m2 soll folgendes entstehen:
- Doppelhaushälften
- Einzelhäuser
- Mehrfamilienhäuser, insgesamt ca. 100 Wohneinheiten
- Mischnutzung (Wohn- und Geschäftsgebäude) auf ca. 9.400 m2
- sowie Sozialer Wohnungsbau (auf ca. 2.500 m2 Grundstücksfläche)
Im Bereich “Gewerbe Thann“, d.h. einem Gewerbegebiet und einem Sondergebiet “Feuerwehr“ soll auf 34.500 m2 insbesondere kleinteiliges nicht störendes Gewerbe sowie das neue Feuerwehrgerätehaus der FFW Heining angesiedelt werden.
Beide Bereiche sollen für die bestehenden Gebiete verträglich über die Neustifter Straße angebunden werden.
Die Entwicklung des Gebietes Thann hat eine lange Vorgeschichte:
1997 und 1999
Erste Beschlüsse zur Einleitung von Bauleitplanverfahren im Bereich Thann. Dabei sollen neben der Verwirklichung der Verbindungsspanne (Thann I) zwei allgemeine Wohngebiete (Thann II und Thann III) sowie ein Sonder- und Gewerbegebiet (Thann IV) realisiert werden.
September 2008
Die Aufstellungsbeschlüsse für konkrete Bebauungspläne für diese Nutzungen werden gefasst. Im weiteren Verfahrensverlauf stellt sich jedoch heraus, dass die damit vorgesehenen Konzepte, nicht zuletzt aufgrund ihrer Auswirkungen auf die bestehende Bebauung bzw. bestehende Wohnanlagen, so nicht realisierbar sind und diese Bauleitplanverfahren letztlich wieder eingestellt werden müssen.
Die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplans (Beschlussfassung im März 2012) und des Stadtentwicklungskonzeptes (Beschlussfassung im November 2012) waren notwendige Voraussetzungen, um Beschlüsse für einen Neustart der Baugebietsausweisungen in Thann fassen zu können. Maßgebend ist dabei, dass die Konzepte vertraglich für die Umgebung erarbeitet werden.
November 2012
Vorlage der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen “Wohnen Thann“ und “Gewerbe Thann“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wird zur Klärung der Erschließungsproblematik in die Fraktionen verwiesen.
Januar 2013
Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen “Wohnen in Thann“ und “Gewerbe Thann“ werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst.
Seither werden die Planungen detailliert erarbeitet. Zu klären sind insbesondere folgende Punkte, die auch zu Verzögerungen im Verfahren führen:
- Unterschiedliche Grundstückseigentümer mit divergierenden Interessen
- Artenschutzrechtliche Problematik, insbesondere das Kiebitz-Vorkommen, die eine umfassende spezielle Prüfung und die Ermittlung und Bereitstellung artspezifischer Ausgleichsflächen erfordert
- Berücksichtigung der Lärmauswirkungen der angrenzenden Bahnkörper bzw. der Schutzmaßnahmen hierfür
Oktober 2014
Regierung von Niederbayern erweitert Suchradius für die Ausgleichsflächen für den Kiebitz, da in Passau keine Flächen zur Verfügung stehen. Nach fast 2 Jahren werden Flächen im Kreis Windorf gefunden und nach langen Verhandlungen mit den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
April 2016
Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr.
Im Rahmen der daraufhin erfolgten Beteiligungen werden Stellungnahmen vorgebracht, die u.a. eine Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung und eine Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs “Gewerbe Thann“ erforderlich macht. Eine Lärmschutzanlage wird festgesetzt, die in östlicher Richtung entlang eines Teilbereichs der geplanten Erschließungsstraße als Lärmschutzwand fortgesetzt wird.
Erneute Auslegung der Bebauungsplans “Gewerbe Thann“
Übergeordnetes städtebauliches Ziel ist, über das gesamte Stadtgebiet verteilt Baugebiete für Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Die Schaffung von Wohnraum ist eine der zentralen Aufgaben einer Kommune. Ziel ist es, in möglichst allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum bzw. Grundstücke anbieten zu können. In den Jahren 2011 bis 2016 wurden aufgrund der gestiegenen Nachfrage in Passau rund 1.500 Wohneinheiten geschaffen. Diese Entwicklung soll auch im Jahr 2017 fortgesetzt werden – u.a. mit dem Baugebiet Thann.
(Bildnachweis: Stadt Passau)