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Montag, April 29, 2024

Umtausch der ‚Alten Lappen‘ steht an

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Landkreis Deggendorf. Da es mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmuster in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt, setzte die EU bereits 2006 zur Vereinheitlichung und zur Vorbeugung von Fälschungen eine Führerscheinrichtlinie auf, die nun in die finale Umsetzung geht.

Betroffen sind alle Besitzer:innen eines Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Rund 43 Millionen Dokumente müssen stufenweise ausgetauscht werden. Die Führerscheine verlieren mit Ablauf der Umtauschfrist ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch genutzt, droht bei Kontrollen ein Verwarngeld. Probleme bei Kontrollen auch im Ausland, z.B. ein Verbot der Weiterfahrt, können nicht ausgeschlossen werden.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit, muss wiederum ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbilds.

Im ersten Schritt werden nun die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

Im Januar 2022 läuft nun die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Geburtenjahrgänge vor 1953, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, haben keine Eile und müssen ihren „Alten Lappen“ erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.

Die anstehenden Umtauschphasen sind insbesondere zu Corona-Zeiten für die Führerscheinstellen eine besondere Herausforderung. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Da derzeit eine Antragstellung nur mit Termin möglich ist, übersendet die Führerscheinstelle im Laufe des Jahres 2021 an alle Führerscheininhaber:innen der ersten Staffelung (Jahrgänge 1953 bis 1958), deren Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde, den Umtauschantrag mit allen dazugehörigen Informationen per Post. Diese Vorgehensweise soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.

Diejenigen, deren Führerschein nicht in Deggendorf ausgestellt wurde und daher nicht im System hinterlegt sind, können leider nicht automatisch angeschrieben werden.

Die Führerscheinstelle bittet deshalb diesen Personenkreis um telefonischen Kontakt. Unter 0991 3100 199, -519 oder -189 informiert die Führerscheinstelle in Deggendorf gerne über die weitere Vorgehensweise, schickt die Antragsunterlagen per Post zu oder vereinbart einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wegen der zu erwartenden Wartezeit, bittet die Führerscheinstelle um Verständnis.

Der Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt, sodass eine Abholung nicht erforderlich ist. Der „Alte Lappen“ wird entwertet und wieder zurückgesendet. Wer bereits in Besitz eines neuen Scheckkartenführerscheins ist, muss vorerst nichts unternehmen. Die Umtauschfristen beginnen hier erst ab dem Jahr 2026.

Zu beachten ist, dass eine Antragstellung in Deggendorf nur möglich ist, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf liegt. Sollte sich der Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis befinden, ist die Führerscheinstelle dort zuständig, auch wenn der Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde.

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