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Freitag, April 26, 2024

Übertragung der Aufgaben des Standesamts Grafling an die Stadt Deggendorf

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Deggendor /Grafling. Aufgrund von absehbaren Personaländerungen zum Jahreswechsel 2021/2022 und aus ökonomischen Gründen, hat die Gemeinde Grafling 2019 darum gebeten, die Aufgaben des Standesamts Grafling der Stadt Deggendorf zu übertragen. Die Räte beider Gremien haben der beantragten Übertragung bereits zugestimmt.

Die Gemeinde Grafling überträgt somit zum 1. Januar 2022 die Aufgaben des Standesamts auf die Stadt Deggendorf. Am 28. September unterzeichneten Graflings 1. Bürgermeister Anton Stettmer und Oberbürgermeister Dr. Christian Moser die entsprechende Vereinbarung.

Wesentliche Teile der Vereinbarung ergeben sich bereits aus den rechtlichen Vorgaben. Gestaltungsspielraum bestand dagegen bei der Regelung des Aufwendungsersatzes. Zielsetzung war hier, dass beide Kommunen insoweit profitieren sollten, als bei der Gemeinde Grafling nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell eine Entlastung eintritt und gleichzeitig aber auch die Stadt Deggendorf – angesichts des Mehraufwands – von einer angemessenen Entschädigung profitiert.

Das Personenstandsrecht wird u.a. wegen der zahlreichen Auslandsberührungen immer komplizierter. Hierfür muss das Standesamtspersonal in kleinen Kommunen ein zunehmend breiteres und tieferes Fachwissen vorhalten – und das bei oft sehr geringen Fallzahlen. Die langjährige Graflinger Standesbeamtin Anna Maria Weinmann geht zum Jahreswechsel in den Ruhestand. Ein Nachfolger ohne Vorkenntnisse im Personenstandswesen könnte das bisher vorhandene Fachwissen keinesfalls aus dem Stand bewältigen.

Durch die Interkommunale Zusammenarbeit entsteht eine klassische Win-Win-Situation.

Das Standesamt Deggendorf versteht sich somit künftig auch als Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grafling. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grafling heißt dies, dass ab 1. Januar 2022 die Stadt Deggendorf z.B. Geburten und Sterbefälle von Bürger:innen der Gemeinde Grafling, Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und namensrechtliche Erklärungen beurkundet. Paare können weiterhin in der Gemeinde Grafling standesamtlich heiraten.

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