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Samstag, Mai 4, 2024

Pflicht zur jährlichen Trinkwasseruntersuchung

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Fristablauf zur Vorlage der Befunde

Landkreis Deggendorf. Das Gesundheitsamt Deggendorf weist darauf hin, dass zahlreiche Betreiber von privaten Wasserversorgungsanlagen die Ergebnisse der jährlichen Trinkwasseruntersuchung aus dem Jahr 2020 noch nicht vorgelegt haben.

Das Gesundheitsamt bittet daher um die Übermittlung der Trinkwasserbefunde mit Probenahme im Jahr 2020 bis spätestens Freitag, 19. Februar 2021 an das Gesundheitsamt Deggendorf (Außenstelle Pater-Fink-Str. 8, 94469 Deggendorf; per Mail an Gesundheitswesen@lra-deg.bayern.de oder Fax 0991 3100 160.

Fragen werden auch telefonisch gerne beantwortet: 0991 3100 152 und 153

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