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Samstag, April 27, 2024

Verband Privatkrankenanstalten Bayern e.V. bietet Mitgliedern neuen Tarifvertrag an

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Verhandlungen mit ver.di nach über zwei Jahren abgeschlossen

München. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) und der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) kann offenbar der VPKA seinen Mitgliedern einen neuen Tarifvertrag präsentieren.

Mit Kündigung des letzten Entgelttarifvertrags wurden die Verhandlungen mit ver.di im Sommer 2019 aufgenommen, nun soll der „Entgelttarifvertrag Nr. 10“ stehen. Vergleiche man ihn mit dem älteren Modell, so würde auffallen, dass Zulagen weggefallen bzw. in die Tabellenwerte eingepreist worden sind. Neu ist ebenso ein Block an Entgeltgruppen, in dem ausschließlich pflegerische und therapeutische Berufe abgebildet sind.

Auch an den Regelungen für leitende und stellvertretend leitende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat sich etwas geändert: „Hier sind Leitungsfunktionen und Stellvertretungen erstmals in Abhängigkeit von Abteilungsgrößen (Anzahl von unterstellten Pflegepersonen / Therapeuten) definiert worden“, erklärt Michael Strobach, Geschäftsführer des VPKA.

Neu ist auch, dass besondere Kenntnisse und besondere Verantwortung zu einer höheren Eingruppierung führen können.

Strobach hofft, mit dem neuen Vertrag unter anderem Reha-Kliniken als Mitglieder zu gewinnen. Dies vor allem wegen der neuen Regelungen des RISG/IPREG. Mit dem Gesetz wurde die Grundlohnsummenbindung gestrichen. Die Folge: „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen kann von den Kostenträgern in den Verhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“

Für den VPKA-Geschäftsführer haben sich die über zwei Jahre hinziehenden Verhandlungen mit der Gewerkschaft gelohnt: „Wir sind stolz auf das Ergebnis und fest davon überzeugt, dass wir mit diesem neuen Tarifwerk auf dem Arbeitsmarkt die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den großen Tarifwerken wieder hergestellt haben.“

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