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Freitag, April 26, 2024

Rote Corona-Ampel: „Mittelstand muss jetzt Impfstatus der Mitarbeitenden kennen“

Lesestoff

München. Zu der auf „Rot“ geschalteten Corona-Ampel des Freistaats Bayern erklärt Achim von Michel, Politikbeauftragter im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern:

„Grundsätzlich ist die jetzt notwendige Pflicht von regelmäßigen Schnelltests in Betrieben ab zehn Mitarbeitenden für Ungeimpfte zu begrüßen. Um diese Regelung verlässlich umsetzen zu können, muss den Arbeitgebern aber der Impfstatus ihrer Mitarbeitenden verlässlich bekannt sein.“

Der BVMW fordert deshalb erneut die schnelle Umsetzung eines gesetzlich geregelten Abfrageanspruchs für Arbeitgeber, um die dringend gebotene Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen zu schaffen.

„Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Alltag in den Betrieben durch Quarantäne- und Krankheitsausfälle nicht erneut zum Erliegen kommt. Arbeitgeber müssen über den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden informiert sein, um die Maßnahmen verlässlich planen und durchführen zu können“, so von Michel.

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