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Sonntag, Mai 5, 2024

ORH legt Jahresbericht 2020 vor

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Präsident Hillenbrand: „Knapper Bericht ist das Gebot der Stunde!“

Die Corona-Krise fordert die uneingeschränkte Aufmerksamkeit aller staatlichen Organe. Deshalb legt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) dem Landtag heuer ein verkürztes Prüfungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 vor. Damit kann das Parlament eine Entscheidung zur Entlastung der Staatsregierung treffen. Insgesamt bescheinigt der ORH der Staatsregierung für 2018 eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. ORH-Präsident Christoph Hillenbrand: „Ein knapper Bericht ist das Gebot der Stunde. Darin bin ich mit dem Vorsitzenden des Landtags-Haushaltsausschusses einig.“ Die Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sieht der ORH als klaren Fall für die Aussetzung der Schuldenbremse. Der 72-seitige Jahresbericht 2020 ist ab 31.03.2020, 09.30 Uhr, unter www.orh.bayern.de abrufbar.

Der ORH begrüßt, dass für die enormen neuen Schulden des Freistaates die Kredite im Haushaltsplan transparent veranschlagt werden und dass die Tilgung in einem angemessenen Zeitraum erfolgen soll. Nun zahlt sich der jahrelange Schuldenabbau für Bayern aus, auch wenn dessen Tempo zuletzt leider deutlich gebremst war. Zudem kann der Freistaat auf die gut gefüllte Haushaltssicherungsrücklage zurückgreifen. Dieser „Topf für Krisenzeiten“ war Ende 2018 noch mit 10,1 Milliarden € gefüllt. Schon vor der Corona-Krise wurden davon 3,1 Milliarden € für auf Dauer angelegte Ausgaben verplant. Bei den jetzt auf den Weg gebrachten Finanzhilfen kommt es wegen der sehr dynamischen Entwicklung mehr denn je auf schnelle und zielgenaue Wirkungen an; da sollte trotz aller Eile laufend beobachtet und ggf. nachgesteuert werden.


Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob einschlägiges Recht beachtet und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

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