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Samstag, April 27, 2024

Zur Wahrung des Familienfriedens…

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Verein „Haus & Grund Passau“ empfiehlt bei Immobilienweitergabe Mediation

Das Streitpotential scheint riesig: Bei Immobilienweitergaben in der Familie ist es nicht selten, dass es richtig kracht. „Es können wahre Familientragödien entstehen“, wissen Rechtsanwalt Anton Eder und Immobilien-Mediator Klaus Fiedler, die Vorsitzenden des Vereins „Haus & Grund Passau“.

Das gilt es zu verhindern, „schließlich ist es immer besser, wenn man Schäden und Ärger vermeiden kann, anstatt später korrigieren zu müssen“, so Fiedler. Aus diesem Grund setzt der Verein verstärkt auf Aufklärungsarbeit im Bereich Mediation. Dabei handelt es sich um ein wirksames Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators eine einvernehmliche Lösung des Problems anstreben. „Wir merken immer wieder, dass die Immobilienweiterangabe in der Familie oft sehr kompliziert ist – insbesondere, wenn es mehrere Kinder gibt und mehrere Immobilien“, sagt Fiedler. Da gibt es unterschiedliche Interessen, über die oft auch nicht offen geredet wird. Schnell kann bei Beteiligten das Gefühl entstehen, ungerecht behandelt zu werden oder nicht ausreichend zum Zug zu kommen.

Wird beispielsweise ein Haus an mehrere Kinder vererbt, ohne dass im Testament die Details geregelt sind, ist Streit vorprogrammiert.  „Es geht ja in der Regel um sehr viel Geld und oft besteht eine Unsicherheit darüber, was die Immobilie wert ist. Wenn ein Kind also das Haus gerne übernehmen möchte und die Geschwister auszahlt, muss zunächst Einigkeit über den Betrag erzielt werden“, so Fiedler. Eine objektive Wertermittlung sei dafür die Voraussetzung. „Und die muss mit den Beteiligten nachvollziehbar besprochen werden. Das ist schon ein Schritt der Mediation: Über Tatsachen ein Einverständnis herstellen.“

Ähnlich kompliziert wird es, wenn zu Lebzeiten eine Immobilie übergeben werden soll, die bisherigen Eigentümer aber beispielsweise auf ein Wohnrecht pochen. „Auch hier ist es schwierig, einzuschätzen, was so ein Wohnrecht wert ist.“ Und auch hier kann ein Immobilien-Mediator, der sich neutral verhält und mit den Informationen selbstverständlich vertraulich umgeht, helfen. „Wichtig ist aber, dass alle Parteien freiwillig in eine Mediation hineingehen. Wenn Zwang entsteht, ist das Scheitern vorprogrammiert“, so Fiedler.

Grundsätzlich sei bei einer Mediation im Immobilienbereich zunächst immer wichtig, die unterschiedlichen Interessen offen auszusprechen, auch wenn sie nicht so leicht zu kommunizieren seien. Seine Empfehlung: Eigentümer sollten die Immobilienweitergabe bereits frühzeitig regeln – und nicht warten, bis es zu spät ist. Dem stimmt auch Rechtsanwalt Eder zu. „Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten zu mir kommt, rate ich immer, dass er sich mit den Beteiligten zusammensetzt, so dass die verschiedenen Erwartungen auf den Tisch kommen. Das ist bereits ein guter Zeitpunkt für eine Mediation. Denn der Mediator achtet auch darauf, dass jeder zu Wort kommt.“ Eder stellt zudem fest: Auf die Gerechtigkeit kommt es an. „Sinnvoll ist es, eine Gesamtübersicht des Vermögens zu schaffen. Manchmal hilft es schon, wenn auf einem Blatt Papier alles zusammengeschrieben ist und beispielsweise aufgeführt wird, wer zu Lebzeiten bereits größere Geldmengen bekommen hat, die aufs Erbe angerechnet werden sollen.“

Fiedler und Eder betonen, dass der offene Umgang und das Miteinander-Reden entscheidend seien, um eine einvernehmliche Lösung, die nicht vor dem Richter oder mit einer Zwangsversteigerung endet, zu erreichen.

Konkrete Fallbeispiele und weitere Informationen zum Thema werden sie bei einem Infoabend des Vereins „Haus & Grund Passau“ am Donnerstag, dem 25. April 2019, im Gasthaus Öller in Passau vorstellen.

Beginn ist um 18.30 Uhr. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, um Anmeldung unter Telefon 0851 72882 oder E-Mail info@haus-grund-passau.de wird gebeten.

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