11.3 C
Hutthurm
Freitag, Mai 3, 2024

Pflegestärkungsgesetz II statt Pflegebedürftigkeit

Lesestoff

Der VdK-Kreisverband Bayerwald informiert über das neue Pflegestärkungsgesetz II

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Damit werden ab 2017 nicht nur körperlich, sondern auch demenziell erkrankte Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

In der Folge wird nicht merh zwischen Leistungen für körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Menschen unterschieden. Was sich mit dieser neuen Pflegereform beim Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden für Pflegebedürftige und deren Angehörigen ändert, sowie alle anderen aus der aktuellen Rechtslage resultierenden Änderungen, darüber informiert der VdK-Kreisverband Bayerwald am Dienstag, 4. April 2017 um 14.00 Uhr im Bürgerhaus in Waldkirchen.

Die Juristin Claudia Spiegel, Referentin für Sozialpolitik beim VdK Bayern wird diesen Vortrag halten.
Seit dem 1. Januar gibt es statt der bisherigen 3 Pflegestufen fünf Pflegegrade. Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist ab 2017 der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeit, in sechs elementaren Bereichen der selbstbestimmten Lebensführung.
Mit einem neuen Begutachtungsassesment werden künftig nicht mehr Minuten gezählt, vielmehr wird erfasst, was der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen kann und wobei er personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt.

Folgende Bereiche werden dazu bei der Pflegebegutachtung betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Die Überleitung vom alten in das neue System erfolgt automatisch. Niemand, der bereits pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muß dazu einen neuen Antrag stellen und niemand wird durch die Überleitung schlechter gestellt. Für die Leistungsempfänger ist ein umfänglicher Besitzstandschutz für den Überleitungspflegegrad vorgesehen.

“Pflege geht jeden an“ sagt VdK-Kreisvorsitzender Alfons Eisner. Er hält daher die Infoveranstaltung am 4. April 2017 im Bürgerhaus in Waldkirchen für ein wichtiges Instrument, die neue Pflegereform einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und darzulegen.

Wichtig; es sind nicht nur VdK-Mitglieder zu dieser Veranstaltung eingeladen, sondern die gesamte Bevölkerung.
Bei Fragen, z.B. zur gesetzlichen Pflegeversicherung und den vielen anderen Fragen zum Thema, steht der VdK seinen Mitgliedern in der Geschäftsstelle Freyung, Geyersbergerstr. 20 gerne zur Verfügung – Telefon 08551 95000.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge