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Freitag, April 26, 2024

Technisches Hilfswerk zukunftsfähig gemacht

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Bundesregierung stärkt das THW-Ehrenamt

Berlin/März 2020. Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des THW-Gesetzes (19/17291) verabschiedet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Deggendorf, Thomas Erndl (CSU):

„Durch die Gesetzesänderung verbessern und stärken wir das ehrenamtliche Engagement im Technischen Hilfswerk (THW), weil wir die Regularien an aktuelle und künftige Anforderungen anpassen. Deutschland hat einen hervorragend aufgestellten Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Dabei ist das THW mit seinen rund 80.000 größtenteils ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern eine unverzichtbare Säule und ein verlässlicher Partner.“ Da Naturkatastrophen zunehmen und neue Gefahren wie die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen hinzukommen, müsse sich das THW diesem Wandel stellen, bemerkt Erndl. Daher sehen die Gesetzesänderung unter anderem vor, die Freistellungsregelungen zu liberalisieren, um in Zukunft mehr Flexibilität zu ermöglichen. Zudem sollen Bestimmungen zum Datenschutz an EU-Recht angepasst werden.

Das neue THW-Gesetz mache den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland nicht nur zukunftsfähig, sondern es sei auch ein Zeichen der Anerkennung sowie Wertschätzung durch die Politik. Deshalb betont Erndl: „Bürgerschaftliches Engagement hat eine lange Tradition in Bayern. Es fördert unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen auch weiterhin den freiwilligen Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unterstützen und die Ehrenamtskultur in Deutschland zukunftsfähig machen.“ Ein weiteres Beispiel dafür sei das im Januar verabschiedete Gesetz zur Einrichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die als zentrale Anlaufstelle Ehrenamtliche mit verschiedenen Serviceangeboten helfen soll.

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