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Dienstag, März 19, 2024

Corona-Wirtschaftshilfen größtenteils abgearbeitet

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Bayernweit wurden 7 Milliarden Euro ausbezahlt – Betroffene müssen Schlussabrechnung einreichen

Passau. Mit dem Ende der Antragsfrist bei den noch laufenden Programmen, rückt im Bereich der Corona-Wirtschaftshilfen die Schluss- bzw. Endabrechnung zunehmend in den Fokus. Noch bis zum 31. Oktober 2021 ist die Einreichung von Anträgen auf Überbrückungshilfe III und III Plus sowie Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus möglich. Die Anträge auf November- und Dezemberhilfe sowie die Bayerische Oktoberhilfe sind ebenso, wie auch die Anträge auf die Überbrückungshilfen I und II, bereits umfassend abgearbeitet, wie der CSU-Abgeordnete Walter Taubeneder mitteilt. Grund genug auch für ihn, eine erste Bilanz zu ziehen und die Betroffenen auf das Erfordernis der Schlussabrechnung hinzuweisen.

„Im Rahmen der insgesamt neun Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen I – III, Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus, November- und Dezemberhilfe, Bayerische Oktoberhilfe) wurden zwischenzeitlich mehr als 7 Milliarden Euro an notleidende Unternehmen, Selbständige und Institutionen in ganz Bayern ausbezahlt“, wie MdL Walter Taubeneder unter Berufung auf aktuelle Zahlen der IHK für München und Ostbayern als zuständiger Bewilligungsstelle für die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen darstellt. So wurden bis zum 6. September 2021 insgesamt 292.859 Anträge abschließend bearbeitet. Ausständig wären nur mehr noch wenige Anträge in den noch laufenden Förderprogrammen.

Für den bayerischen Landtagsabgeordneten Taubeneder stellen die Corona-Wirtschaftshilfen von Bund und Ländern eine große Erfolgsgeschichte dar: „Mehr als jedes andere Land haben wir unseren Unternehmen und Selbständigen in der Pandemie unter die Arme gegriffen und versucht, die durch die Corona-Situation sowie die staatlichen Beschränkungen entstandenen Ausfälle und Verluste weitestgehend auszugleichen und Existenzen zu sichern.“ Mit der im Juli aufgesetzten und zuletzt bis zum Jahresende verlängerten Neustarthilfe Plus würden zudem auch weiterhin Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt, wie der Abgeordnete ergänzt. Bund und Länder hätten versucht, den betroffenen Branchen nach Kräften und zielgenau bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu helfen. So konnten u.a. im Bereich der Gastronomie und Hotellerie auch zahlreiche Betriebe in der Region einschlägig profitieren, zeigt sich der örtliche Abgeordnete zufrieden.

MdL Walter Taubeneder weist darauf hin, dass die einzelnen Förderprogramme mit der vollständigen Bearbeitung aller Anträge noch nicht abgeschlossen sind. Vielmehr ist jeder Antragsteller verpflichtet, eine gemeinsame Schlussabrechnung für alle in den verschiedenen Programmen gestellten Anträge zu erarbeiten. Die sei deshalb nötig, weil die Anträge auf Basis von Prognosen zum Geschäftsverlauf in allen Fördermonaten gestellt werden konnten. „In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen aus den Anträgen gegenübergestellt. Dabei müssen zu viel gezahlte Hilfen auch wieder zurückerstattet werden“, informiert der Abgeordnete mit Bezug auf ein aktuelles Schreiben der IHK für München und Oberbayern. Grundsätzlich besteht – unter Ausnahme der Überbrückungshilfe I – auch die Möglichkeit, dass Unternehmen Nachzahlungen erhalten. Anträge auf Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I – III sowie für November- und Dezemberhilfe sollen gebündelt voraussichtlich ab November 2021 über einen prüfenden Dritten gestellt und bis 30. Juni 2022 eingereicht werden können. Erfolgt keine Schlussabrechnung, müssen alle erhaltenen Hilfen in voller Höhe zurückgezahlt werden.

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