Stichtag für die Beantragung ist der 01.03.2024
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2024 Freitag, der 1. März 2024. Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallreglungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Eine wichtige Änderung dieses Jahr besteht darin, dass die Vorlage von Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich ist. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen. Die Lizenzliste, den Antrag zur Gewährung der Vereinspauschale 2024 sowie die Lizenzteilungserklärung, finden auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau. Wie auch im letzten Jahr steht ein Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale über das BayernPortal zur Verfügung.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale.
Wichtig: Seit 2021 ist keine separate Antragsstellung zur Landkreisvereinspauschale mehr erforderlich. Die Beantragung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Gewährung der staatlichen Vereinspauschale.