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Freitag, Oktober 4, 2024

Ratgeber: Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne

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Mit dem Urlaubsreiseverkehr während der Sommerferien nehmen auch Pannen und Unfälle wieder zu. Für beide Fälle gilt zu allererst: Zündung aus und Warnblinker an. Zudem rät der Automobilclub von Deutschland vor allem außerhalb von Ortschaften dringend zum Anlegen einer Warnweste für den Fahrer und alle Mitfahrer, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Anschließend ist die Pannen oder Unfallstelle mit dem Warndreieck zu sichern, indem dieses mindestens 100 Meter entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung positioniert wird. Dabei ist natürlich auf den übrigen Verkehr zu achten.

Lässt sich das Auto noch bewegen, sollte es an den äußersten Fahrbahnrand manövriert werden. Auch hier gilt: Eigensicherung geht vor. Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn! Insbesondere an Autobahnen und Landstraßen sollten sich Menschen immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke aufhalten, warnt der AvD.

Müssen verletzte aus einem verunfallten Wagen geborgen werden, empfiehlt sich der so genannte Rautek-Griff: Dazu greift der Ersthelfer wenn möglich von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorn, ergreift mit einer Hand einen der Unterarme unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Falls erforderlich, sollte die verunfallte Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. Danach sind dann über die Europa einheitliche Nummer 112 die Rettungsdienste zu informieren. Wichtig ist es, den Standort so exakt wie möglich durchzugeben.

Viele Fahrzeuge verfügen inzwischen über das automatische Notruf-System (E-Call), das nach einem schweren Unfall selbsttätig die Rettungskräfte alarmiert und automatisch den Standort übermittelt. Dieser Notruf kann auch manuell ausgelöst werden, beispielsweise durch unverletzte Mitfahrer oder Ersthelfer. In jedem Fall sollten Helfer und Zeugen bis zum Eintreffen der Rettungsdienste vor Ort bleiben, um gegebenenfalls Fragen zu beantworten.

Kommt bei einem Unfall ein Mensch zu Schaden, ist ein Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt, ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Das gilt auch, wenn Leitplanken, Leitpfosten, ein Wildtier oder ein Baum beschädigt wurden. Nur so lässt sich zuverlässig ausschließen nachträglich wegen Fahrerflucht belangt zu werden, erläutert der AvD. In Deutschland ist für derartige Meldungen bundesweit die Nummer 110 als Notruf der Polizei geschaltet. Bei einer eventuellen Störung ist alternativ die Nummer 112 erreichbar.

Ist die Unfallstelle abgesichert, sind die Verletzten versorgt und die Rettungskräfte alarmiert, dann sollte auf wichtige Daten geachtet werden. Alle Beteiligten sollten zur späteren Schadenregulierung Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und möglichst auch die Versicherungsnummern austauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland ist auch nach der Grünen Karte zu fragen. Zudem sollten Angaben zur Versicherung festgehalten werden. Der AvD weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese aber stimmen. Ratsam ist es auch, mögliche Zeugen anzusprechen und diese zu bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Auch von ihnen sollten die persönlichen Daten notiert werden. Hilfreich können später außerdem Handyfotos von den Beschädigungen sein.

Auf jeden Fall sollte ein Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellt werden. Den Europäischen Unfallbericht kann man als Formular im Handschuhfach mitführen. Er enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Die Unterschrift unter den Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden. Auch gegenüber der Polizei besteht keine Pflicht, verbindliche Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und zu erläutern, in welcher Form man am Geschehen beteiligt war. (aum)

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